28.11.2017 - 5 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für ...

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Wortprotokoll

Die Vorlage wurde zur Beschlussfassung separat vorgelegt, da noch keine Haushaltssatzung 2018 für die Stadt Grevesmühlen vorliegt.

Sachverhalt:

Die Hebesätze der Haushaltssatzung 2018 treten erst mit Genehmigung des Haushaltes durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde in Kraft. Bis zur Genehmigung behalten die bisherigen Hebesätze aus dem Vorjahr ihre Gültigkeit. Die Stadtvertretung hat jedoch mit der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Jahr 2018 eine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A, für die Grundsteuer B und der Gewerbesteuer beschlossen. Da bis zum Jahresbeginn 2018 keine genehmigte Haushaltssatzung für die Stadt Grevesmühlen vorliegen wird, ist es erforderlich, eine gesonderte Hebesatzsatzung zu erlassen, um die zusätzlichen Erträge dennoch realisieren zu können.

 

 

 

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Beschluss:  

 

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer  der Stadt Grevesmühlen für das Jahr 2018.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2064&TOLFDNR=30458&selfaction=print