27.11.2017 - 7 Aktuelle Fragen im Ordnungsrecht und verkehrsre...

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Wortprotokoll

 

Frau Burmeister informiert über die innerörtliche Verkehrsschau im Stadtgebiet Grevesmühlen vom 15.11.2017 in den folgenden Punkten:

 

  1. Große Seestraße neben Hnr. 10: Hier wurde ein absolutes Halteverbot beantragt. Der Antrag wird in ein eingeschränktes Halteverbot geändert. Anfang neben Hnr. 10 und Ende Einmündung Kleine Seestraße.

 

  1. https://webgistest.zweckverband-gvm.de/MEDIEN/P4270030.JPGKuhhirtengang neben Hnr. 16: Das eingeschränkte Halteverbot ist nicht angeordnet und an der Stelle nicht notwendig, wird abgebaut.
     
  2. Kuhhirtengang auf Höhe  Hnr. 4 absolutes Halteverbot: aufgrund  zeitlich sehr früher Anlieferung der Firma Stappenbeck wird der zeitliche Zusatz
    entfernt. Da der Rest der Straße zu eng ist zum Parken, wird der Zusatz 20 m ebenfalls entfernt.
     

https://webgistest.zweckverband-gvm.de/MEDIEN/P5230030.JPG 

  1. Bahnhofstraße Für die Einrichtung zur Überquerung des unteren Teils der Bahnhofstraße am Karl-Liebknecht-Platz  müsste vorab eine Fußgängerzählung und eine Nachfrage bei der Polizei auf Unfallschwerpunkte erfolgen. Lt. Herrn Zühlke ist hier kein Unfallschwerpunkt. Das Bauamt der Stadt müsste prüfen, ob
    die baulichen und örtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Vorschlag UA 27.11.2017: Parken auf Gehweg für max. 2 Fahrzeuge erlauben

Bahnhofstraße neben Hnr. 11 (Blumenladen) parkende Fahrzeuge behindern den fließenden Verkehr. Dieser muss durch Überholen in den Gegenverkehr vor die Linkskurve fahren. Es besteht ein eingeschränktes Haltevorbot für diese Straße bis zur Einmündung Questiner Weg. Vorgeschlagen wurde ab Hnr. 11 Blumenladen ein absolutes Halteverbot einzurichten.
 

  1. Tannenbergstraße Das Haltestellenschild befand sich vorher neben Hnr. 3, wurde aufgrund der Einbahnstraßenregelung jetzt auf die andere Straßenseite auf Privatland gestellt und wird durch den Landkreis angeordnet, da eine Zustimmung des Grundstückseigentümers vorliegt.

    LKW’s kommen in der Zufahrt zum Altersheim und zur Kita schlecht durch, darum
    wurde durch das Bauamt am 16.11.2017 der Bauhof zur Durchführung der regelmäßigen Pflege per E-Mail informiert.
     

 

https://webgistest.zweckverband-gvm.de/MEDIEN/P7040004.JPG 

  1. Fritz-Reuter-Str. Die Fahrbahnbreite aufgrund beiderseitig parkender Fahrzeuge wurde begutachtet, im Hinblick auf den Busverkehr. Herr Gerbert würde ein komplettes eingeschränktes Halteverbot auf Seite der Praxis vorschlagen, um die Anfahrt der Bushaltestelle zu gewährleisten, sowie eine Grenzmarkierung innerhalb der Bushaltestelle. Eine beantragte Grenzmarkierung auf Höhe der Zufahrt Hnr. 2 wird nicht zugestimmt, da diese nicht für alle Anwohner eingerichtet werden kann.

Vorschlag UA 27.11.2017: zeitliche Begrenzung auf die Tagesstunden, in denen der Busverkehr stattfindet.
 

 

 

 

 

  1. Schweriner Straße an der Einmündung Gebhardstraße Fahrzeuge aus der Gebhardstraße kommend haben eine schlechte Einsicht aufgrund parkender Fahrzeuge auf dem rechten Seitenstreifen. Es wurde vorgeschlagen im Bereich der Einmündung Steine oder einen Poller auf den Seitenstreifen zu stellen, damit das Parken hier nicht mehr möglich ist.

Vorschlag UA 27.11.2017: 1. Parkbucht links sperren.

 

 

https://webgistest.zweckverband-gvm.de/MEDIEN/P5110022.JPG 

  1. Mühlenstraße Parkanordnung halbseitig auf dem Gehweg bleibt bestehen, da

es keine andere Möglichkeit lt. Herrn Gerbert gibt hier die Parkordnung zu

regeln, der Seitenstreifen auf dem derzeit geparkt wird ist zu schmal.
Es liegt im Ermessen der Stadt auf dem Seitenstreifen parkende Fahrzeuge
zu dulden.

 

 

  1. Wismarsche Straße an der Ausfahrt zw. Hnr. 83 und 85 wurde ein Spiegel zur Einsicht beantragt. Es wurde einstimmig beschlossen, dass der Spiegel nicht zielführend ist, da der Straßenverkehr gut sichtbar ist. Hinzu kommt dass eine parallele Aufstellung zur Ausfahrt aufgrund der gegenüberliegenden Bebauung ungünstig wäre.

    Wismarsche Straße ab Hnr. 50 (RUDEBO) wurde durch einen Bürger beantragt, den Gehweg ausschließlich als Gehweg zu beschildern, um das Befahren durch Radfahrer zu verhindern. Da dieser überwiegend durch Schüler der Grundschule als Schulweg genutzt wird, wäre das Problem damit nicht gelöst. Somit nicht zielführend, abgelehnt.

https://webgistest.zweckverband-gvm.de/MEDIEN/P3150034.JPG 

Wismarsche Straße beim Einfahren aus der Santower Str. wird
die Beschilderung zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h, das
eingeschränkte Halteverbot, sowie die Parkscheinpflicht mit Zusatz
nicht wahrgenommen. Es wurde beschlossen das Schild weiter vor
zu setzen neben Hnr. 44 mit Beginn der Parkbuchten. Gleichzeitig
müssen die vorhandenen Schilder erneuert werden, da sie stark

verblichen sind. Der Bauhof wurde per E-Mail am 16.11.2017 informiert.

 

Wismarsche Straße Fahrradverkehr entgegen gesetzt der Einbahnstraßen- Regelung. Hier wird Herr Gerbert 2018 an Stadt heran treten, da dies nicht weiter so bleiben kann. Wurde vorgemerkt!

 

https://webgistest.zweckverband-gvm.de/MEDIEN/P5110025.JPG 

  1. Pelzerstraße Die Aufstellung der Schilder stimmt insgesamt nicht.
    Das oberste Schild Verbot für LKW’s soll auf die andere Straßenseite an
    Rückseite anderer Schilder versetzt werden. Die anderen Schilder können
    dann höher angebracht werden. Der Bauhof wurde per E-Mail informiert.

 

  1. Am Ploggensee An der Schranke zur Festwiese und Löschwasser- entnahmestelle fehlt das Schild Feuerwehrzufahrt. Wird wieder angebracht.

    Die Parkplätze am Fitnessstudio können nicht durch parken mit Besucherausweis ausgewiesen werden, da es öffentliches Land ist. Dies wäre nur dann möglich wenn das Fitnessstudio die Fläche privat erwirbt.

 

Der Parkplatz auf der Wiese neben dem Fitnessstudio soll gesperrt werden, der Bauhof wurde per E-Mail informiert.

Die Poller um das Rondell vor dem Freibad sind zu klein und für Kraftfahrer schwer zu sehen, eventuell austauschen.

 

 

  1. https://webgistest.zweckverband-gvm.de/MEDIEN/P4280102.JPGLanger Steinschlag Der Radweg, welcher an der B105 verläuft, kreuzt im Langen Steinschlag in einer Kurve die Fahrbahn. Die weiße Straßenmarkierung ist hier nicht zulässig und muss entfernt werden. Herr Gerbert schlägt vor den Radfahrer mit Zeichen 205 in Größe 1 die Vorfahrt zu entziehen.


Langer Steinschlag ab der Zufahrt der Feuerwehr absolutes Halteverbot

Anfang setzen und Zusatz 30 m weg. Vor Hnr. 10 (Polizei) das Ende des

absoluten Halteverbotes an der Laterne setzen.

Danach können ungefähr 3 Autos parken, dann kommt das absolute
Halteverbot für Zufahrt von Wohlert, hier kommt der Zusatz 20 m weg.

 

https://webgistest.zweckverband-gvm.de/MEDIEN/P4280097.JPGIn der Kurve zu Benthack wird eine Sperrfläche aufgezeichnet. Nach der
Kurve kommt ein absolutes Halteverbot und wird zwischendurch im

Straßenverlauf aufgrund des Abstandes wiederholt. Das Halteverbot wird

nicht durch Grundstückszufahrten unterbrochen. Eine Einmündung besteht
dort ebenfalls nicht. Eventuell können hier Parkbuchten auf dem

Grünstreifen errichtet werden. Dies wird durch das Bauamt geprüft.

 

Allgemeine Feststellungen:

Die Beschilderung muss im 50 km/h Bereich an vielen Stellen auf Größe 2 ausgetauscht werden. Dies wird berücksichtigt, wenn ein Austausch ansteht.