06.11.2017 - 10 Jährlicher Bericht des Vorsitzenden des gemeins...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Der Vorsitzende des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen – Land legt hiermit seinen jährlichen Bericht über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung vor.

Gemäß § 3 Absatz 3 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG M-V) vom 6. April 1993, zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687, 720) berichtet der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses einmal jährlich schriftlich der Stadt-/Gemeindevertretung über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung. Dem Bürgermeister ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Bericht ist unverzüglich nach der Kenntnisnahme durch die Stadt-/Gemeindevertretung an sieben Werktagen bei der Verwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen und kann im Übrigen bei der Verwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. In einer vorangegangenen öffentlichen Bekanntmachung ist auf Ort und Zeit der Auslegung hinzuweisen.

 

Herr Baetke fragt nach, ob es schon eine Vergabegruppe und eine Richtlinie für die Vergabe gibt?

 

Herr Prahler gibt Auskunft, dass es eine Gruppe von Mitarbeitern der Verwaltung gebildet worden, die sich regelmäßig trifft um die Arbeit vorzubereiten. Eine Dienstanweisung hierzu wurde noch nicht erarbeitet. Zielstellung ist, bis zum Jahresende die Dienstanweisung, wenigstens redaktionell, zu erstellen.

 

 

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Die Stadtvertreter nehmen die Informationsvorlage zu Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage