17.10.2017 - 5 Videoüberwachung Bürgerwiese; Darstellung der r...

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Wortprotokoll

 

 

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Herr Ahrens, Mitarbeiter des Landesdatenschutzbeauftragten, erläutert ausführlich die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Videoüberwachung auf der Bürgerwiese, geht auf die schützenswerten Grundrechte der Kinder und Jugendlichen/ Erwachsenen und den Wunsch der Stadtvertreter auf Sicherheit und Ordnung ein.

Herr Müller ergänzt als Landesdatenschutzbeauftragter, dass Videoüberwachung in Ausnahmefällen genehmigt wird, wenn bereits ernsthafte Verstöße vorgefallen sind.

Herr Petermann, Leiter des Polizeireviers Grevesmühlen, gibt Informationen zur derzeitigen Kriminalität und zu Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln und stellt fest, dass Grevesmühlen aus polizeilicher Sicht kein Schwerpunkt ist.

Es ist sicher damit zu rechnen, dass mit Eröffnung des Mehrgenerationenspielplatzes mit einer Magnetwirkung zu rechnen ist. Der Polizei ist die Bürgerwiese als Treffpunkt für Jugendliche bekannt, es wird vermehrt Streife gefahren, um Präsenz zu zeigen.

Dr. Anderko verweist auf den Antrag der CDU und stellt die Frage, ob es unproblematischer wäre, wenn ein Verein die Videoüberwachung vornehmen würde.

Herr Müller verneint dies.

 

Zusammenfassend wird festgestellt, dass in den nächsten Wochen zu prüfen ist, wo Kameras installiert werden, welchen Bereich sie ausleuchten und ob sie 24 Stunden aufzeichnen sollen. Herr Müller bekräftigt sein Angebot, dass er mit seinen Mitarbeitern weiterhin der Stadt beratend zur Seite stehen wird.

 

 

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