12.10.2017 - 6 1. Nachtragshaushaltssatzung/Nachtragshaushalts...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen des § 48 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen sowie bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

 

Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.  

 

Frau Lenschow erläutert die Vorlage ausführlich und führt nochmals an, dass die Stadt Grevesmühlen für das Jahr 2017 noch keinen genehmigten Haushalt hat. D. h. auch, dass Kassenkredite und andere Kredit nicht (bzw. nicht in voller Höhe) genehmigt werden. Der Jahresfehlbetrag liegt derzeit bei rund 2,2 Mio €.

 

 

 

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Beschluss:  

Der Bauausschuss empfiehlt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Grevesmühlen für das Jahr 2017 zu genehmigen.  

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

4

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

1


 

 

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Anlagen zur Vorlage