16.10.2017 - 8 1. Nachtragshaushaltssatzung/Nachtragshaushalts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Lenschow teilt mit, dass noch keine Genehmigung für den Haushalt 2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörde erteilt wurde.

Der 1. Nachtragshaushalt der Stadt Grevesmühlen weist im Ergebnishaushalt einen Jahresfehlbetrag von -2.184.000 Euro aus, welcher sich gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung erheblich erhöht hat. Dies ist hauptsächlich den hohen Gewerbesteuerrückzahlungen geschuldet. Jedoch konnte durch Einsparungen in anderen Bereichen, insbesondere im investiven Bereich und Erzielung von Mehrerträgen die Haushaltslage etwas entschärft werden. Der Jahresfehlbetrag vermindert sich in den Folgejahren nach den derzeit vorliegenden Anmeldungen. Der Finanzhaushalt weist einen Finanzmittelfehlbetrag von -1.777.100 Euro aus. Die zusätzlich berücksichtigten Investitionen werden aus Einsparungen zum Teil aus Aufwendungen (z.B. Abbruchkosten), durch nicht mehr benötigte Haushaltsausgabereste, zusätzliche Zuwendungen und Verkäufe und einer zusätzlichen Kreditaufnahme von 500.000 Euro finanziert. 2017 werden voraussichtlich keine Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit erforderlich. Bereits ab dem Jahr 2018 verfügt die Stadt über keine ausreichenden finanziellen Mittel mehr, muss also weitere Kredite für Investitionen und ggfs. erstmalig auch Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit aufnehmen.

Zur Stadtvertretersitzung werden noch Änderungen eingearbeitet. Herr Prahler erläutert die Mehrkosten für den Parkplatz Lustgarten.

 

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen des § 48 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen sowie bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

 

Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.      

 

 

 

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Beschluss:  

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Grevesmühlen für das Jahr 2017.  

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2054&TOLFDNR=30153&selfaction=print