16.10.2017 - 7 Verwaltungsumlage 2016

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow erläutert das Abrechnungsverfahren und teilt mit, dass an das Amt 7.361,03 € zu erstatten sind.

 

Sachverhalt:

 

Die entsprechend anliegender Aufstellung ermittelte Verwaltungsumlage für das Jahr 2016 beträgt 1.200.038,97 Euro.

Bei der Berechnung der Verwaltungsumlage wurden alle umlagefähigen Kosten entsprechend der Anpassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Grevesmühlen und dem Amt Grevesmühlen-Land (Beschluss VO/00AA/2011-011 vom 12.12.2011) zugrunde gelegt. Gegengerechnet wurden alle Erträge aus Verwaltungsgebühren, zweckgebundene Erstattungen oder solche Kosten, die anderen städtischen Aufgaben zuzuordnen sind.

Die nach Abzug aller vorgenannten Positionen verbleibenden Kosten wurden gemäß der im Beschluss Nr. 05-02/06 des Amtsausschusses vom 26.06.2006 und o.g. Anpassung festgelegten Schlüssel bzw. Prozentsätze für die einzelnen Kostengruppen (Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten, Sachkosten, Personalkosten und EDV) ermittelt. Dabei wurde jedes einzelne Produktsachkonto nochmals im Detail betrachtet.

Die Verwaltungsumlage wurde im Haushalt 2016 mit 1.207.400 Euro geplant, die als Abschläge geleistet wurden. Somit ergibt sich eine Erstattung an das Amt in Höhe von 7.361,03 Euro.

Die Abrechnung wurde durch den gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung am 17.08.2017 geprüft, die Berechnung für korrekt befunden und dem Amtsausschuss zur Beschlussfassung empfohlen. Das Prüfergebnis ist dem Finanzausschuss der Stadt zur Kenntnis zu geben. 

 

 

 

 

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Beschluss:  

Der Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis

 

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Anlagen zur Vorlage

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