11.09.2017 - 12 Ausfallbürgschaft DRK Kreisverband NWM e.V.

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

 

Sachverhalt:

 

Die Stadtvertretung hat am 21.05.2007 die Gewährung einer modifizierten Ausfallbürgschaft zugunsten des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Nordwestmecklenburg e.V., Pelzerstraße 15, 23936 Grevesmühlen zweckgebunden für den Neubau einer Kita im Entwicklungsgebiet West II in Grevesmühlen in Höhe von 400.000 Euro beschlossen.

Mit der Bürgschaft wird ein Darlehen des DRK bei der Sparkasse zu Lübeck über 700.000 Euro besichert, dessen Konditionen eine Zinsfestbindung sowie eine endfällige Tilgung zum 30.08.2017 beinhalten. Gemäß Bürgschaftsurkunde vom 29.10.2007 „soll das Darlehen über einen anzusparenden Bausparvertrag getilgt werden. … Die Höhe der Bürgschaft reduziert sich in dem gleichen Verhältnis, wie das gesamte verbürgte Darlehen … aus den Verwertungserlösen des Bausparvertrages … zurückgeführt wird.“

Die Übernahme der Bürgschaft wurde am 05.11.2007 durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt.

Am 07. August 2017 hat der Vorstandsvorsitzende des DRK Kreisverbandes mitgeteilt, dass aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase eine Prolongation des Darlehens bei der Sparkasse zu Lübeck bis zum 30.08.2027 ausgehandelt wurde. Gleichzeitig wurde aufgrund der niedrigen Ertragszinsen der Bausparvertrag aufgelöst und 75.000 Euro der angesparten 125.000 Euro zur Tilgung des Darlehens verwendet. Das Darlehen beläuft sich nunmehr auf 625.000 Euro und der verbürgte Betrag anteilig somit auf 328.572 Euro. Das Darlehen soll bis 2030 vollständig getilgt sein. Der Zins- und Tilgungsplan ist beigefügt.

Gegenüber der ursprünglichen Beschlusslage steht nunmehr nicht mehr der Bausparvertrag als Sicherheit für die Tilgung des Darlehens und somit die Reduzierung des Bürgschaftsvolumens zur Verfügung. Die Stadtvertretung muss nun entscheiden, ob die Bürgschaft dennoch Bestand haben soll. Durch die Gewährung einer Bürgschaft verbessern sich die Darlehenskonditionen für das DRK, was sich auf die Entgeltkalkulation der Kita-Beiträge auswirken dürfte.

 

 

 

Gemäß § 24 KVMV hat Herr Sven Schiffner und Herr Ralf Grote weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.

 

 

 

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Beschluss:  

 

Die Stadtvertretung nimmt die geänderten Rahmenbedingungen zur Besicherung der modifizierten Ausfallbürgschaft zugunsten des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Nordwestmecklenburg e.V., Pelzerstraße 15, 23936 Grevesmühlen zur Kenntnis und beschließt die Aufrechterhaltung der Bürgschaft.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

13

Nein- Stimmen:

4

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2053&TOLFDNR=29756&selfaction=print