11.09.2017 - 11 Bericht über den Ablauf der Haushaltswirtschaft...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

 

Nach § 20 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO-Doppik) hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss mindestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

Herr Schiffner hat den Bericht gelesen und hat eine Frage zu vorläufigen Haushaltsführung.

Bei einigen Vereinen der Stadt gibt es Verunsicherungen darüber, wie sie ihre Miet- und Lohnkosten zahlen sollen, da die Auszahlung der Förderanträge in dieser Situation der vorläufigen Haushaltsführung nicht erfolgt. Ist es weiterhin möglich Förderanträge, wie üblich, zu stellen?

 

Herr Prahler teilt mit, es werden nur dringliche und zur Aufrechterhaltung der Verwaltung notwendige Ausgaben getätigt.

Einige Förderanträge wurden im Kultur- und Sozialausschuss schon beschlossen, allerdings unter Vorbehalt der vorläufigen Haushaltsführung.

Wenn Vereine maßgeblich von der beschlossenen Fördersumme abhängig sind, wurde auf Antrag eine Abschlagszahlung getätigt.

 

 

 

Reduzieren

Die Stadtvertretung nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.

 

 

Reduzieren


 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2053&TOLFDNR=29754&selfaction=print