11.09.2017 - 18 Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt: 

 

Die Stadtvertretung hat am 06.02.2017 den Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt Grevesmühlen „Nahversorgungsstandort Grevesmühlen - Ost“ gefasst.

Planungsziel des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 42 ist das bauplanungsrechtliche Ermöglichen der Errichtung und Nutzung eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche vom maximal 1.000 qm und eines Backshops mit Café mit einer maximalen Verkaufsfläche von 150 qm, nach Abbruch des vorhandenen Gebäudes für den vorhandenen Lebensmitteldiscounter am gleichen Standort.

 

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 42 umfasst ca. 4.700 qm und wird für  den Bereich des bestehenden Penny-Marktes 

nördlich der Wismarschen Straße,

östlich der Landesstraße 03, Grüner Weg,

südlich der Bundesstraße 105,

westlich der vorhandenen Gewerbeflächen

aufgestellt (Gemarkung: Grevesmühlen, Flur: 12, Flurstücke:328/7, 330/2, 331/10, 331/12 und 331/13).

 

Durch die Stadtvertretung wurde die Beteiligung entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit) am 06.02.2017 beschlossen. Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen fand in dem Zeitraum vom 22.02.2017 bis 28.03.2017 im Rathaus der Stadt Grevesmühlen, Haus 2, statt.

Die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB über die Planung unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Zur Ergänzung der Planungsgrundlagen wurde zur Präzisierung des vorliegenden Einzelhandelskonzeptes aus Mai 2013 auf Veranlassung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V (oberste Landesplanungsbehörde) eine diesbezüglich ergänzende Untersuchung zur „Standort-, Markt- und Wirkungsanalyse für den geplanten Penny-Neubau am Grünen Weg (Wismarsche Straße) in Grevesmühlen“, bulwiengesa AG, Hamburg, vom 10.07.2017, in das Planverfahren eingebracht.

Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben Penny-Neubau mit den Leitlinien des kommunalen Einzelhandelskonzeptes der Stadt Grevesmühlen 2013 vereinbar ist.

 

Durch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit ihren Stellungnahmen Hinweise und Anregungen vorgebracht, die durch die Stadtvertretung nunmehr abzuwägen sind.

Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen und Hinweise in der Planung berücksichtigt werden sollen. Die Einwänder sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.

Der Tatbestand nach § 4a Abs. 3 BauGB, der eine erneute Auslegung des entsprechend 1. zu präzisierenden Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 42  notwendig machen würde, ist nicht gegeben.

 

Entsprechend des § 233 Abs. 1 des Baugesetzbuches (Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30.06.2017 (BGBl. I S. 2193) wird das Planverfahren nach dem Baugesetzbuch in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004, BGBl. I S. 2414 veröffentlicht, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I  S. 1722), fortgeführt und abgeschlossen werden.

 

Herr Schulz äußerte sich schon mehrfach zu dem Vorhaben, das Gutachten und die Abwägung hat er sorgfältig gelesen. Er kann so einer Planung nicht zustimmen.

 

Herr Krohn sieht das nicht ganz so, dieser Markt ist seit Jahren vorhanden. Es sollen sich durch den Neubau nur die Bedingungen wie rechtlichen Vorschriften, energetischer Effizienz sowie die Bedingungen der Käufer und Verkäufer verbessern.

 

Herr Schulz sieht in der Vergrößerung des Penny-Marktes nicht nur bessere Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen, er vermutet auch die Absicht der Umsatzerhöhung.

 

Herr Grote ist der Meinung, dass Herr Schulz bei jedem Bauvorhaben alles negativ sieht, er ist immer dagegen.

 

Herr Fett sieht die Vergrößerung des Penny-Marktes auch für sich persönlich von Vorteil, er würde sich mit mehr Freiraum beim Einkaufen viel wohler fühlen und denkt das von anderen Kunden auch.

 

Herr Schulz wehrt sich vehement gegen die Aussage von Herrn Grote, er wäre grundsätzlich gegen alle Bauvorhaben der Stadt. Er bittet den Bauausschussvorzitzenden sich für ihn zu positionieren.

 

Frau Münter findet derartige Aussagen nicht gut. Wir sollten uns mit der Sache beschäftigen und nicht ein Urteil über Irgendwen abgeben. Sie vergleicht dabei die Sachkompetenz von Herrn Schulz mit der eines Arztes im Vergleich zu der einer Krankenschwester.

 

Herr Scharnweber widerspricht Herrn Schulz, er und seine Frau kaufen auch in diesem Markt ein und sie begrüßen die Erweiterung für mehr Verkaufskultur.

 

 

 

 

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Beschluss:  

 

1. Die Stadtvertretung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 42 zur Kenntnis und beschließt die Abwägung entsprechend des beigefügten Abwägungsvorschlages:

- berücksichtigt werden Anregungen von:- Landkreis Nordwestmecklenburg

- Ministerium für Energie, Infrastruktur und

  Digitalisierung M-V

- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt

  WM

- Straßenbauamt Schwerin

- Deutsche Telekom Technik GmbH

- Zweckverband Grevesmühlen

- Stadtwerke Grevesmühlen GmbH

- Freiwillige Feuerwehr Grevesmühlen

 

- teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

- Landkreis Nordwestmecklenburg

 

- nicht berücksichtigt werden Anregungen von: - keine

 

2. Der vorliegende Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 42 ist entsprechend des Abwägungsergebnisses aus 1. zu ergänzen.

Die berücksichtigten Hinweise sind redaktioneller Art und betreffen nicht die Grundzüge der Planung. Der Tatbestand nach § 4a Abs. 3 BauGB, der eine erneute Auslegung des entsprechend 1. zu präzisierenden Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 42  notwendig machen würde, ist nicht gegeben.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von diesem Abwägungsergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

13

Nein- Stimmen:

6

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage