29.08.2017 - 5 Bericht über den Ablauf der Haushaltswirtschaft...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

 

Nach § 20 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO-Doppik) hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss mindestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

Frau Lenschow führt hierzu aus, dass durch rückläufige Gewerbeeinnahmen investive Maßnahmen zurückgestellt wurden.

Die Erstellung des Nachtragshaushaltes ist in Vorbereitung.

 

Herr Schönfeld erkundigt sich, ob jetzt der Tiefpunkt bei den Gewerbeeinnahmen bereits erreicht sei.

 

Frau Lenschow sieht in der Stadt Grevesmühlen eine gesunde Gewerbestruktur, sie sei hier vorsichtig optimistisch. Wenn nochmals eine Verschlechterung der Gewerbeeinnahmen eintritt, muss neu darüber geredet werden.

 

Frau Münter erkundigt sich, warum sich die Stadt noch immer in der vorläufigen Haushaltsführung befindet. Liegt dies immer noch am Jahresabschluss 2012? Dann würden wir in nächsten Jahren auch keine Haushaltsgenehmigungen erhalten, da die Abschlüsse für 2013, 2014 und 2015 auch noch fehlen.

 

Herr Prahler informiert hierzu, dass es für dieses Haushaltsjahr einen Erlass gibt, dass in diesem Jahr das Haushaltsjahr 2011 abgeschlossen und geprüft sein muss, 2012 muss aufgestellt sein und für 2013 muss ein Terminplan zur Fertigstellung erarbeitet sein.

 

Herr Baetke erkundigt sich, ob der Ergebnishaushalt und alle anderen Ertragsarten sich so entwickelt haben wie sie aufgestellt wurden? Dadurch dass zurzeit mehr Leute in „Lohn und Brot“ sind, spiegelt sich das auch in der Einkommenssteuer wieder.

 

 

 

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Die Ausschussmitglieder nehmen die Informationsvorlage zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2052&TOLFDNR=29674&selfaction=print