29.08.2017 - 13 Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeis...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Im Zuge der Umsetzung des Brandschutzkomplexes im Schulkomplex „Am Ploggensee“ waren sämtliche Garderoben aus den Fluren zu entfernen und in separaten Garderobenräumen unterzubringen, da in den Klassenräumen kein Platz zur Verfügung stand. Um Raumkapazitäten für eine ausreichende Hortbetreuung zu schaffen, müssen nun Garderobenräume wieder als Klassenräume genutzt werden. Lt. Brandschutzkonzept sind im Flur- und Treppenraum fest eingebaute Möblierungen aus Hartholz oder nicht brennbaren Materialien zulässig. Daher ist geplant, für die Unterbringung der Garderoben entsprechende Schränke einzubauen.

Die Kostenschätzung dafür beträgt 15.000,00 €. Da die Maßnahme nicht geplant war, wird eine außerplanmäßige Auszahlung in dieser Höhe erforderlich.

 

Da die Arbeiten in der schulfreien Zeit durchgeführt werden sollen und eine gesicherte Finanzierung Voraussetzung für die Auftragserteilung war, musste der Bürgermeister von seinem Recht der Eilentscheidung Gebrauch machen.

 

Gemäß Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen entscheidet der Bürgermeister lt. § 9 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 6 Abs. 4 Nr. 11  bei außerplanmäßigen Auszahlungen unterhalb einer Wertgrenze von 5.000,00 Euro je Ausgabefall. Die Eilentscheidung bedarf somit der Genehmigung des Hauptausschusses.

 

 

 

 

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Beschluss:  

Der Hauptausschuss der Stadt Grevesmühlen beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters über die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 15.000,00 Euro für den Einbau von Garderobenschränken im Haus 3 des Schulkomplexes „Am Ploggensee“ zu genehmigen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage