29.08.2017 - 6 Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Gemäß § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.      

 

Frau Lenschow stellt den Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes vor.

 

  1. Anpassung der Pachten für Gärten und Garagen
  2. Steuereinnahmen
  3. Überprüfung der Mitgliedschaften der Stadt Grevesmühlen

 

Herr Schönfeld bittet darum, wenn die Beschlüsse zur Anhebung der Pachten in die Gremien gehen, die Dauer der Pachtzeit auf 2 Jahre festzuschreiben um den Pächtern eine Planungs- und Kostensicherheit zu geben.

 

Herr Prahler wird diesen Vorschlag rechtlich abklären lassen.

 

Herr Dr. Anderko spricht in diesem Zusammenhang auch das Grundsteuergesetz an. Wenn Bürger zu ihrem bereits vorhandenen Grundstück ein angrenzendes Flurstück dazu erwerben, müssen sie für das gesamte, auch das bereits seit Jahren im Besitz des Eigentümers war, eine bis zu 7-fache Grundsteuer-B zahlen.

 

Frau Lenschow informiert, dass das Grundsteuergesetz bereits neu bearbeitet wird. Wie die Regelung in diesem Fall dann sein wird, ist noch ungewiss.

 

 

Herr Prahler sichert den Ausschussmitgliedern zu, ihnen den Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes zukommen zu lassen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage