24.08.2017 - 7 Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Do, 24.08.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Die Stadt kann nach § 12 BauGB durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Stadt abgestimmten Planes zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung sämtlicher anfallender Kosten vor dem Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB in einem Durchführungsvertrag verpflichtet.
Herr Prahler erläutert, dass mit Penny die Umsetzung der „Grevesmühlener Liste“ vereinbart wurde. Dies stellt gewissermaßen eine Sortimentsbeschränkung für den Discounter dar. Diese Einschränkungen wurden im Textteil des B-Planes festgehalten.
Empfehlung des Bauausschusses
- Aufgrund des § 11 BauGB i.V. mit § 12 BauGB (Baugesetzbuch) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen den Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42 „Nahversorgungsstandort Grevesmühlen – Ost“ laut Anlage.
- Der Bürgermeister der Stadt Grevesmühlen wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger,
Irmler Verwaltungs KG
Rahlstedter Straße 32a
22149 Hamburg
den Durchführungsvertrag lt. Anlage abzuschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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