21.08.2017 - 5 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Gr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow informiert, dass der Beschluss vorbehaltlich der Prüfungen durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu fassen ist, da die abschließende Sitzung erst am 31.08.17 stattfindet. Die bereits erfolgten Prüfungen wiesen keine Beanstandungen auf.

Des Weiteren informiert Frau Lenschow über den Abarbeitungsstand der Jahresrechnung für das Jahr 2012 der Stadt Grevesmühlen.

Herr Schiffner findet, dass das Formblatt, welches die wesentlichen Daten des Jahresabschlusses darstellt, sehr gut ist. Positiv zu bemerken ist auch, dass das Ergebnis des Jahresabschlusses 2011  positiver ausgefallen ist als die Prognosen. Einen Erhöhung des Eigenkapitals konnte ebenfalls erzielt werden.

 

Sachverhalt:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2011 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung  entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.08.2017 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2011 i. d. F. vom 25.07.2017 zu empfehlen.

 

 

 

 

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Beschluss:  

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung Grevesmühlen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2011 i. d. F. vom 25.07.2017 fest.

 

  1. Es entsteht ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.033.283,20 Euro, der in das Jahr 2012 als Ergebnisvortrag zu übertragen ist.

 

  1. Für außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 51.435,69 Euro und Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 11.755,17 Euro im Rahmen des Jahresabschlusses  wird die Notwendigkeit anerkannt.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

5

Nein- Stimmen:

1

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage