26.06.2017 - 8.1 Ergänzung des Beschlusses über die 1. Satzung z...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 26.06.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister erläutert die Notwendigkeit der Tischvorlage. In der letzten Woche fand ein Treffen mit der Kommunalaufsicht statt. Bei dem Treffen wurde darauf hingewiesen, dass das Wort „höchstens“ bei der Formulierung zur Besetzung der beratenden Ausschüsse missverständlich sei und gestrichen werden sollte.
Sachverhalt:
Die untere Rechtsaufsichtsbehörde beim Landkreis Nordwestmecklenburg bemerkte, dass die Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen hinsichtlich der Besetzung der beratenden Ausschüsse mit der bisherigen Formulierung lediglich eine Spanne von Mitgliedern (nämlich von 5-9) angibt. Da die Gesamtmenge der Ausschussmitglieder damit nicht hinreichend konkret angegeben ist, muss nach Auffassung der Kommunalaufsicht das Wort „höchstens“ in § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung gestrichen werden.
Der § 7 Abs. 2 lautet dann wie folgt: “Die Ausschüsse der Stadtvertretung nach Abs. 1 setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus höchstens neun Mitgliedern, davon mindestens fünf Mitgliedern der Stadtvertretung zusammen.“
Erfolgt diese Änderung nicht, wird in Aussicht gestellt, die Genehmigung der Hauptsatzung zu versagen. Aus diesem Umstand ergibt sich die besondere Dringlichkeit der Angelegenheit.