13.06.2017 - 5 Beschluss über die 1. Satzung zur Änderung der ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Scheiderer macht einige Erläuterungen zur Beschlussvorlage. Der Vertrag zur Verwaltungsgemeinschaft kann im Jahr 2019 erstmals gekündigt werden. Evtl. besteht ein Anpassungsbedarf des Vertrages. Um sich intensiv mit dieser Thematik zur beschäftigen, soll in der Stadt Grevesmühlen und im Bereich Amt Grevesmühlen-Land jeweils ein Ausschuss gebildet werden.

 

Der Bürgermeister fügt ergänzend hinzu, dass ein wesentlicher Grund für die Anpassung die Möglichkeit einer jährlichen Kündigung ab dem Jahr 2019 ist. Hier ist eine langfristige Perspektive ratsam. Der Amtsausschuss hat sich schon erste Gedanken zu dem Ausschuss gemacht. Von Seiten des Amtes Grevesmühlen-Land soll der Ausschuss aus 7 Mitgliedern bestehen. Aus diesem Grund rät der Bürgermeister, dass auch der Ausschuss der Stadt aus 7 Mitgliedern bestehen sollte.

 

Herr Krohn erscheint um 18.05 Uhr. Es sind nun 9 von 9 Ausschussmitgliedern anwesend.

 

Herr Baetke erkundigt sich, ob in den letzten 15 Jahren Erfahrungswerte zu verzeichnen waren, die jetzt berücksichtigt werden sollten.

 

Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass die Entscheidung durch die Ausschüsse getroffen werden soll. Thematisiert werden sollten u.a. auch die nachgeordneten Einrichtungen, sowie die Finanzierung, die momentan kompliziert ist.

 

Frau Münter ist der Ansicht, dass nicht die ganze Arbeit auf das Ehrenamt abgewälzt werden sollte, da es sich nicht um Fachleute handelt. Sie erwartet Vorschläge von der Verwaltung. Die Ausschüsse sollte das begleiten, was von der Verwaltung erarbeitet wird.

 

Dr. Anderko geht davon aus, dass Frau Scheiderer als Verbindungsperson zwischen der Verwaltung und den Ausschüssen fungiert und ihr Wissen zur Verfügung stellt. Er spricht sich für die Bildung eines Ausschusses aus und folgt dem Wunsch des Amtes, 7 Mitglieder in den Ausschuss zu entsenden.

 

Frau Scheiderer erläutert, dass die zielführende Ausschussarbeit darin liegen sollte, einen Austausch der beiden Ausschüsse zu erwirken. Die gesammelten Erfahrungen beider Seiten sollten dazu dienen, Vorschläge zu erarbeiten.

 

Herr Baetke ist der Auffassung, dass die Stadt und das Amt Grevesmühlen-Land im Laufe der Jahre zu einer Einheit geworden sind. Aus seiner Sicht ist ein Austausch der Erfahrungswerte der letzten Jahre absolut notwendig. Er spricht sich für die Bildung eines Ausschusses aus.

 

Herr Schönfeldt ist der Ansicht, dass dieser Ausschuss auch Hilfe bei Fusionen u.ä. sein sollte.

 

Der Bürgermeister führt aus, dass der Vertrag auch maßgeblich die Zukunft der betreffenden Gemeinden beeinflussen wird. Deshalb muss sich der Ausschuss auch intensiv mit der Zukunftsfähigkeit der Gemeinden auseinandersetzen. Auch die Verwaltungsspitze wird in diese Arbeit stark involviert sein, sollte dem Ausschuss aber die Handlungsfelder nicht vorweggreifen.

 

Frau Lenschow macht darauf aufmerksam, dass es sich bei diesem Vertrag um einen der wichtigsten Verträge handelt, den die Stadt hat. Im Amtsbereich gibt es auch keine Fachausschüsse, die sich mit der Thematik beschäftigen könnten. Deshalb ist die Bildung eines zeitweiligen Ausschusses notwendig.

 

Auch Herr Faasch spricht sich für die Bildung eines Ausschusses mit 7 Mitgliedern aus, um auf Augenhöhe zu verhandeln.

 

 

Sachverhalt:

Die Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt Grevesmühlen und dem Amt Grevesmühlen-Land besteht seit dem 01.01.2004. Sie fußt auf einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit Datum vom 19.11.2003, welcher mit seiner 1. Ergänzung vom 22.11.2005 und einem Ergänzungsvertrag vom 01.04.2005 der Anlage beigefügt ist.

 

Auf dieser vertraglichen Basis hat die Stadtverwaltung Grevesmühlen unter Übernahme des Personals die Verwaltungstätigkeit für das Amt Grevesmühlen-Land übernommen. In der Folge wurde der bisherige Verwaltungssitz des Amtes Grevesmühlen-Land in der Karl-Marx-Straße in Grevesmühlen aufgegeben und der Umzug des Personals in die Räumlichkeiten der Stadtverwaltung durchgeführt. Das Verwaltungsgebäude des Amtes Grevesmühlen-Land wurde ebenso verkauft, wie nach dem Anschluss der Gemeinde Gägelow an das Amt Grevesmühlen-Land im Jahr 2005 das Verwaltungsgebäude des ehemaligen Amtes Gägelow.

 

Die Abrechnung der Verwaltungskosten zwischen der Stadt Grevesmühlen und dem Amt Grevesmühlen-Land erfolgt auf Basis des öffentlich-rechtlichen Vertrags. Die Abrechnungsmodalitäten wurden zwischenzeitlich durch entsprechende Beschlüsse angepasst:

 

-          Neuberechnung der Umlagefaktoren nach Beitritt der Gemeinde Gägelow zum Amt Grevesmühlen-Land im Jahr 2005 (Beschluss der Stadt Grevesmühlen vom 03.07.2006 zur Beschlussnummer 06-0045).

 

-          Weitere Anpassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages im Jahr 2011 auf Basis der doppischen Konten Beschluss der Stadtvertretung vom 05.12.2011 zur Beschlussnummer VO/12SV/2011-090).

 

Nach nunmehr 13-jähriger Laufzeit erhält der neu zu bildende Ausschuss die Aufgabe, die einzelnen Bestimmungen des Vertrags auf Anpassungsbedarf zu untersuchen und der Stadtvertretung eventuelle Änderungsvorschläge zu unterbreiten.

 

Parallel bildet der Amtsausschuss des Amtes Grevesmühlen-Land einen zeitweiligen Ausschuss mit gleicher Aufgabenstellung. Beide Ausschüsse werden unabhängig voneinander konstituiert, sollten aber zu Abstimmungszwecken hinsichtlich der Ziele und Interessenlagen auch gemeinschaftliche Vorgehensweisen, Bausteine ihrer Arbeit sowie Terminketten bestimmen und dafür gemeinsam tagen. Sie sind aber ausdrücklich voneinander unabhängig und ausschließlich dem Amtsausschuss bzw. der Stadtvertretung verpflichtet.

 

Zeitliche Zielstellung ist, dass der zeitweilige Ausschuss „Verwaltungsgemeinschaft“ bis zum 01.03.2019 konkrete Ergebnisse vorbereitet und Empfehlungen zur Beschlussfassung in die Stadtvertretung einbringt. Nach abschließender Beschlussfassung in der Stadtvertretung und im Amtsausschuss ist beabsichtigt, beide Ausschüsse wieder aufzulösen.

 

Bestimmungen der Hauptsatzung zur Bildung eines Ausschusses nach § 36 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) entfalten gemäß § 5 Absatz 2 Satz 8 KV M-V ihre Wirksamkeit bereits mit der Beschlussfassung, sodass der Ausschuss „Verwaltungsgemeinschaft“ direkt im Anschluss noch in derselben Sitzung erfolgen kann.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 23.05.2017 wie sie der Anlage als Entwurf zu entnehmen ist.

 

Der Ausschuss soll aus 7 Mitgliedern bestehen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

9

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 


Frau Scheiderer teilt mit, dass ein weiterer Beschluss notwendig ist. Es muss festgelegt werden, ob auch sachkundige Einwohner in dem Ausschuss mitwirken dürfen.

 

Der Bürgermeister spricht sich dafür aus, da auch im gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschuss sachkundige Einwohner mitwirken.

 

Der Hauptausschuss spricht die Empfehlung aus, dass auch sachkundige Einwohner in dem Ausschuss mitwirken dürfen.

 

Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:9

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage