04.04.2017 - 7.1 Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertag...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Datum:
- Di, 04.04.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Manuela Wulff
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Nach § 16 Kindertagesförderungsgesetz- KiföG M-V soll der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen (Kita) nach den §§ 78b bis 78e des Achten Buches Sozialgesetzbuch oder vergleichbare Vereinbarungen im Einvernehmen mit der Gemeinde, in der die Förderung angeboten wird oder werden wird, abschließen. Mit den Vereinbarungen werden Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote sowie differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen der jeweiligen Kita festgelegt.
Gemäß § 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Stadt Grevesmühlen (Gebührensatzung KITA) vom 30. März 2010 legt die Stadt Grevesmühlen auf Grundlage der jeweils leistungsbezogenen Entgelte der Kindertageseinrichtung i. V. mit §§ 20 und 21 KiföG M-V die Höhe der Elternbeiträge (Gebühren) gemäß Anlage 1 fest und gibt sie amtlich bekannt.
Nach KiföG M-V und Vorgaben des Landkreises Nordwestmecklenburgs (LK NWM)
hat die Verwaltung die Aufwendungen für die Betreuung der Kinder in der Kita „Am Lustgarten 24 - 26“ in Grevesmühlen für Krippe, Kindergarten und Hort für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 neu ermittelt. An den Verhandlungen nahmen zwei Vertreterinnen des Elternrates sowie ein Mitglied des städtischen Kultur- und Sozialausschusses teil. Die mit dem LK NWM am 29.03.2017 verhandelten Platzkosten sind mit den Kostenblättern für die Krippe, den Kindergarten und den Hort untersetzt (Anlage 4).
Im Fokus der neuen Platzkostenkalkulationen stand das Bemühen der Verwaltung:
- finanzielle Belastung für die Personensorgeberechtigten und die Stadt Grevesmühlen so gering wie möglich zu halten,
- eine Bedarfsorientierung und Flexibilisierung in der Kinderbetreuung gemäß §§§ 4; 5 und 21 KiföG M-V mit zusätzlichen Angeboten, flexiblen Regelungen sowie einem differenzierten und leistungsgerechten Beitragssystem zu realisieren.
Dazu wurden alle Betriebskosten, Gebäude- und Raumnutzungen sowie die Fachkraft-Kind-Schlüssel in allen Betreuungsformen erneut untersucht.
Die Platzkapazitäten und Fachkraft- Kind-Schlüssel bleiben unverändert erhalten.
Die Kita bietet grundsätzlich eine Kindertagesförderung als Ganztags- und Teilzeitplätze von montags bis freitags an für:
Krippe und Kindergarten: von 6:30 bis 16:30 Uhr
Hort:von 11:10 bis 17:10 Uhr .
Bedarfsorientierung und Flexibilisierung in der Kinderbetreuung realisiert der Kita- Träger gemäß §§§ 4; 5 und 21 KiföG M-V mit zusätzlichen Angeboten, flexiblen Regelungen sowie einem differenzierten und leistungsgerechten Beitragssystem. Dazu wird folgendes Konzept zur Abdeckung individuell erhöhter Betreuungszeiten umgesetzt:
Gemäß § 21 Abs. 4 KiföG M-V tragen die Eltern die sich durch erhöhte Betreuungszeiten bei Mehrbedarf nach § 4 Abs.3 und während der Schulferien nach § 5 Abs.3 ergebenden Kosten.
Demzufolge sind erhöhte Betreuungszeiten als Zusatzangebot nach individuellem Bedarf von Eltern einzeln buchbar und extra zu bezahlen. Hierfür wird transparent ein differenziertes und leistungsgerechtes Beitragssystem angeboten:
Betreuung vor Unterrichtsbeginn: 6:30 - 7:30 Uhr
Betreuung nach Regelöffnungszeit: 16:30 - 18:00 Uhr
Zur Gewährleistung der Personalbereitstellung erfolgt die Buchung dieser Zusatzangebote mit Abschluss der Betreuungsvereinbarung. Bei individuellen Bedarfsänderungen wird eine neue Betreuungsvereinbarung mit den Eltern abgeschlossen.
Betreuung in Schulferien:
Wegen des Wegfalls der Unterrichtszeiten bietet die Kita in Schulferien und an
unterrichtsfreien Tagen als Zusatzleistung erweiterte Betreuungszeiten zur
Regelöffnungszeit von montags bis freitags an:
Hort:vor 11:10 Uhr und nach 17:10 Uhr
In diesem Zeitraum ist Mehrbetreuung nach individuellem Bedarf von Eltern buchbar und extra zu bezahlen.
Die Gebührenpflicht entsteht mit der verbindlichen Anmeldung des Kindes (Buchung) für die Betreuung in den jeweiligen Schulferien.
Die verhandelten Entgelte/Platzkosten entsprechen dem tatsächlichem Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote der Kita „Am Lustgarten“.
Hinweise der Verwaltung:
Wie bereits in den Vorjahren gibt es verschiedene finanzielle Unterstützungsangebote für Personensorgeberechtigte. Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt nach § 21 (5) – (6) KiföG M-V anteilige Entlastungen von Elternbeiträgen für die Förderung ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle:
a.) sozialverträgliche Staffelung der Elternbeiträge
b.) vollständige oder teilweise Übernahme der Elternbeiträge
c.) Übernahme der Verpflegungskosten als Bildungs- und Teilhabeleistung nach § 28 Absatz 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
d.) im letzten Jahr vor voraussichtlichem Eintritt in die Schule (bis zu 80 €
monatlich)
e.) im Alter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs (bis zu 100 € monatlich)
Im Februar 2017 bezuschusst die Stadt Grevesmühlen 19 Grevesmühlener Krippenkinder in der Kita „Am Lustgarten“ durch die Übernahme des Wohnsitzgemeindeanteils von 51,74% in Höhe von 217,31€. Diese Mehrkosten belasten den städtischen Haushalt im Jahr 2017 mit rund 2.700 € zusätzlich als freiwillige Leistung.
Die Stadt Grevesmühlen hat keinen ausgeglichenen Haushalt und befindet sich in der Haushaltssicherung. Ein Haushaltssicherungskonzept nach § 43 der KV M-V wurde beschlossen und wird weiterverfolgt.
Die Verwaltung empfiehlt daher der Stadtvertretung, ihren Wohnsitzgemeindeanteil in Höhe von 50% der verbleibenden Kosten nach Abzug der Landes- und Kreismittel für die Krippe, den Kindergarten und den Hort festzulegen.
Eltern der Elternvertretung beschweren sich über die nun festgelegten Öffnungszeiten des Hortes.
Frau Scheiderer informiert, dass laut KiföG eine feste Öffnungszeit angegeben werden muss.
Die Elternvertretung wünscht sich, dass die Öffnungszeiten so wie sie bis jetzt waren, beibehalten werden sollten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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