03.04.2017 - 10 Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2010

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Auch hier wird unter der Voraussetzung, dass der RPA einen uneingeschränkten Prüfvermerk erteilt, die Empfehlung ausgesprochen.

 

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadtvertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2010 i. d. F. vom 21.03.2017 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks ist der Vorlage „Feststellung des Jahresabschlusses“ beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.03.2017 beschlossen, der Stadtvertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2010 zu empfehlen.      

 

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Beschluss:  

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung unter der Voraussetzung, dass der RPA einen uneingeschränkten Prüfvermerk erteilt, folgenden Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2010.    

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

 

 

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