17.01.2017 - 11 Förderantrag Arbeitslosenverband Deutschland e...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Di, 17.01.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Manuela Wulff
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Mit Datum vom 27.10.2016 stellte der Arbeitslosenverband Deutschland e.V. Landesverband M-V einen Antrag auf Gewährung einer finanziellen Zuwendung für die Maßnahme:
„Personalkostenzuschuss und Sachkostenpauschale 2017 für die Schuldnerberatungsstelle in GVM.“
Für Frau Kausch ist der Antrag nicht förderbar, da der Verein weder ortsansässig ist noch Eigenmittel aufbringt.
Herr Wecke ist hier anderer Meinung. Er bekräftigt, dass der Antrag des Arbeitslosenverbandes aufgrund des Vorliegens öffentlichen Interesses der Stadt Grevesmühlen antragsberechtigt ist. Zudem befindet sich die Beratungsstelle in Grevesmühlen. Sie ist für die Ärmsten der Armen da. Er bittet in deren Namen um eine Förderung.
In einer angeregten Diskussion tauschen sich die Ausschussmitglieder zur Bedeutung dieser Beratungsstelle für ortsansässige Bürger aus. Sie beschließen mehrheitlich die Beratungsstelle in Grevesmühlen mit einem Zuschuss in Höhe von 2.000 € zu unterstützen. Die Förderung erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Verein seinen Eigenanteil erbringt.