20.04.2017 - 11 Information zur Maßnahme "Neubau eines Radweges...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

 

Durch das Straßenbauamt Schwerin ist der Bau eines Radweges an der B 208 zwischen Schönhof und Bobitz geplant. Laut Aussage des Straßenbauamtes ist die Finanzierung gesichert und es soll in 2017 gebaut werden.

Innerhalb der Ortsdurchfahrt Schönhof wird ein gemeinsamer Geh- und Radweg hergestellt. Gemäß Ortsdurchfahrtenrichtlinie (ODR) sind in den Ortsdurchfahrten mit geteilter Baulast für Radwege die Baulastträger der Fahrbahn (hier Bund) und Baulastträger für Gehwege die Gemeinden (hier Gemeinde Testorf-Steinfort). Die notwendigen Kosten werden zwischen den Baulastträgern im Verhältnis der Breiten von Geh- und Radweg geteilt. Hierzu ist eine Kostenteilungsvereinbarung (KTV) zu erstellen.

 

Für eine Baulänge von ca. 111 m liegt der Gemeinde eine grobe Kostenermittlung in Höhe von 77.000,- € vor. Der Anteil der Gemeinde beläuft sich gemäß ODR auf 50 % der Gesamtbaukosten.

 

Von der Gemeinde wurde ein Antrag auf Förderung nach der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern aus den Kompensationsmitteln des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz (KommStrabauRL M-V) beim Straßenbauamt Schwerin gestellt. Mit Schreiben vom 14.03.2017 teilt das Straßenbauamt mit, dass das Vorhaben vorerst nicht in das Mehrjahresprogramm aufgenommen wird.

 

Somit ist die Gemeinde Testorf-Steinfort nicht in der Lage, die erforderlichen Mittel  für den innerörtlichen Bau des Radweges aufzubringen.

 

Es wird versucht, sich nochmals mit dem Straßenbauamt zwecks anderer Möglichkeiten in Verbindung zu setzen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob der vorhandene Gehweg – rechte Seite in Richtung Dalliendorf bis zum Anschluss an den zukünftigen Radweg, als Geh- und Radweg ausgewiesen werden kann.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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