08.09.2016 - 5 2. Änderung des Durchführungsvertrages zur Satz...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Reppenhagen erläutert kurz den aktuellen Stand zum Bauvorhaben. Da die Ansichten aus dem Bauantrag vom 04.07.2016 (hier eingegangen am 03.08.2016) nicht die Zustimmung des Bauausschusses erhielten, sind diese erneut Überarbeitet worden.

 

Herr Prahler fügt hinzu, dass eine Sondersitzung des Bauausschusses stattfindet, da auf Wunsch des Bauherrn eine Entscheidung in der nächsten Stadtvertretung am 12.09.2016 getroffen werden soll.

 

Herr Schulz zweifelt die Eilbedürftigkeit an. Weiterhin fragt er, ob eine Änderung des Durchführungsvertrages ausreicht um Rechtssicherheit zu schaffen.

Antwort Herr Prahler: Im Vorhaben- und Erschließungsplan sind keine gestalterischen Festsetzungen getroffen worden. Dies ist im Durchführungsvertrag erfolgt. Daher muss nur dieser geändert werden.

 

Herr Groskinsky stellt die neuen Ansichten der Konzepthäuser vor. Er betont, dass die bauplanerischen Festsetzungen konsequent eingehalten wurden. Die gestalterischen Änderungen sind erforderlich geworden, da sich das Konzept und damit die Grundrisse verändert haben.

 

Herr Baetke erkundigt sich über die Gestaltung des Mittelsegments. In der Ursprungsplanung waren hier weitere Fenster vorgesehen.

Antwort Herr Groskinsky: Der Wegfall des Lichtbandes hängt damit zusammen, dass hier ein größerer Aufzug (Bettenaufzug) geplant ist. Dafür liegt bereits eine Baugenehmigung vor.

 

Herr Reppenhagen schlägt vor, dies durch einen Dachüberstand oder ähnliches aufzulockern.

Herr Groskinsky führt dazu aus, dass ein Dachüberstand dort nicht für sinnvoll erachtet wird, da sich darunter keine begehbaren Flächen befinden.

 

Herr Baetke bittet bei der Fassadengestaltung eine Beleuchtung in Betracht zu ziehen.

 

Frau Münter ergänzt, dass eine Begrünung der Fassade erfolgen könne.

 

Herr Reppenhagen fragt nach der geplanten Heizart der Gebäude.

Antwort Herr Groskinsky: Es ist in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Grevesmühlen geplant, die Gebäude mit Fernwärme zu versorgen.

 

Die anwesenden Bauausschussmitglieder äußern sich überwiegend positiv zu den neuen Ansichten der Konzepthäuser.

 

Sachverhalt:

Der Vorhabenträger hat am 05.09.2016 einen Antrag an die Stadt Grevesmühlen auf Änderung des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 33 gestellt.

Der Antragsteller beabsichtigt eine Änderung zur bereits erteilten Baugenehmigung vom 10.01.2012 hinsichtlich der Gestaltung der geplanten Laubenganghäuser (Konzepthäuser) zur Karl-Marx-Straße.

Da Abweichungen zur gestalterischen Ausführung der geplanten Laubenganghäuser (Konzepthäuser) zum bestehenden Durchführungsvertrag vom Vorhabenträger beabsichtigt sind, ist eine Änderung des ursprünglichen Durchführungsvertrages erforderlich.

 

Reduzieren

 

Beschluss:  

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt auf Antrag des Vorhabenträgers vom 05.09.2016 die 2. Änderung des Durchführungsvertrages zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Grevesmühlen „Wohnbebauung Karl-Marx-Straße“ gemäß Anlage.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 2. Änderung des Durchführungsvertrages mit dem neuen Vorhabenträger, abzuschließen.

 

Reduzieren

 

 

Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

1

Enthaltungen:

0


 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1968&TOLFDNR=26792&selfaction=print