15.06.2016 - 9 Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2013

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der 1. Stellvertretende Bürgermeister, Herr V. Behnke übernimmt die Tagungsleitung.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss der Gemeinde Warnow zum 31. Dezember 2013 gemäß § 3a KPG geprüft.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.04.2016 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.          

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2013.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

Anmerkung: Der Bürgermeister, Herr L. Kacprzyk, hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.

 

Nach Beschlussfassung wird die Tagungsleitung wieder vom Bürgermeister übernommen.