15.06.2016 - 6 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Stoffregen gibt zu Jahresabschlüssen nähere Erläuterungen und verweist aufgrund der umfangreichen Materialien zum besseren Verständnis auf den vorliegenden Rechenschaftsbericht bzw. den dazugehörigen Anhang.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Warnow zum 31. Dezember 2012 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Warnow zum 31. Dezember 2012 i. d. F. vom 08.03.2016.

Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 6.983,02 Euro ist als Ergebnisvortrag in das Jahr 2013 zu übertragen, um eventuelle Fehlbeträge der Folgejahre zu verrechnen.

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 14.149,84 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 


 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1931&TOLFDNR=26140&selfaction=print