16.03.2016 - 11 Teilfortschreibung Regionales Raumentwicklungsp...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sowohl Frau Matschke als auch der Bürgermeister weisen darauf hin, dass lt. den Planungsunterlagen bei Santow ein Windeignungsgebiet ausgewiesen ist. Das Windeignungsgebiet erfüllt die neuen Kriterien mit einem Abstand von 1.000 m zur nächsten Ortslage.
Der Bürgermeister verliest die Stellungnahme der Gemeinde Warnow an den Reg. Planungsverband Westmecklenburg zur Teilfortschreibung, Entwurf Kapitel 6.5 Energie. Die Bedeutung der Ausweitung des Potentialsuchraumes wird erläutert. Im Moment bedeutet das, dass das Gebiet bis an das Gemeindegebiet heranreicht und eventuelle Windkraftanlagen von Thorstorf aus zu sehen wären. Diese WKA würden auch Auswirkungen mit dem Schattenwurf für Thorstorf haben.
 

Auf die Frage von Herrn Plaumann nach der Größe der WKA, geht man erstmal von 200 m aus. Bei einer Höhe von 200 m wäre die Grenze zur Wohnbebauung aber 1.400 m.
In diesem Zusammenhang wird auf die 7-H-Regelung verwiesen.

Gegen die Ausweisung eines Windeignungsraumes spricht auch die Breite Hecke zwischen Rolofshagen und dem Suchraum.

 

Frau Matschke führt aus, dass der Kranich nicht auf der Liste der geschützten Vogelarten steht.

 

Herr Plaumann weist auf eine Empfehlung des Landesschutzverbandes hin, wobei es eine 500 m-Grenze für Kranichschutzgebiete gibt. BUND und NABU befürworten dies ebenso.

F.: Es wird empfohlen, die zwei Kranichbrutplätze in der Gemeinde in die Stellungnahme aufzunehmen. (Zuarbeit von Herrn Bauer, NABU dafür anfordern).

 

Herr Plaumann führt weiterhin aus, dass der Potentialsuchraum mehr an Gewicht erhält, wenn es Gründe gegen das Eignungsgebiet gibt. Deshalb muss die Gemeinde für beide Gebiete reagieren.

In diesem Fall bedeutet das, dass der Potentialsuchraum die geforderte Entfernung zum Naturschutzgebiet, die bei 500 m liegt, nicht einhält.

 

Sachverhalt:

Die Gemeinde ist im Rahmen der 1. Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) aufgefordert, Stellung zu nehmen (s. Anlage 1). Die Teilfortschreibung umfasst die Neuformulierung des Kapitels 6.5 Energie.

 

Das RREP hat für die Gemeinde immer dann Auswirkungen, wenn Vorhaben der Gemeinde oder Dritter die Belange, die im RREP beschrieben sind, betreffen. Dann kann dies die Zulässigkeiten, Abstimmungserfordernisse oder Größenordnungen von Vorhaben beeinflussen.

 

Die neuen Programmsätze im Kapitel 6.5 Energie umfassen Neuregelungen insbesondere zur Bioenergie und Windenergie. Letzteres beinhaltet die Neufestlegung von Windeignungsgebieten nach neu beschlossenen, einheitlichen Kriterien, die in der Begründung ausführlich dargestellt sind (vgl. Abb. 19 in Anlage 2 der Beschlussvorlage).

 

Ziel der Raumordnung ist es, damit zu regeln, dass Windenergieanlagen grundsätzlich nur in diesen Windeignungsgebieten aufgestellt werden dürfen. Andernfalls dürften sie grundsätzlich überall im Außenbereich errichtet werden, wenn nicht öffentliche Belange dagegen sprechen. (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 5 BauGB).

 

Diese Kriterien sind auch für bereits bestehende Windeignungsgebiete angewendet worden. Grundsätzlich hatte dies zur Folge, dass diese nicht fortgeführt werden, was zur Folge hat, dass dort nach Rechtskraft dieser Teilfortschreibung keine Windenergieanlage mehr neu oder im Ersatz (sog. Repowering) errichtet werden dürften.

 

Dies stellt die 1. Beteiligungsrunde dar. Gesetzlich vorgeschrieben sind 2 Stufen der Beteiligung. Änderungen können sich auf Grundlage der eingehenden Stellungnahmen und deren rechtliche Beurteilung ergeben. Beschlüsse, die letztlich zur Rechtskraft des RREPs führen, werden von der Vollversammlung des Planungsverbands Westmecklenburg in öffentlicher Sitzung gefasst.

 

 

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Beschluss:  

(löschen und überschreiben, wenn kein Beschluss gefasst)

 

Die Gemeindevertretung nimmt den beiliegenden Entwurf der Stellungnahme zur Beteiligung an der 1. Stufe des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 3 zustimmend zur Kenntnis und fordert die Verwaltung zur fristgerechten Versendung auf.

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

 

Nein- Stimmen:

 

Enthaltungen:

 


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1878&TOLFDNR=25130&selfaction=print