16.03.2016 - 12 Sammelverordnung zur Aufhebung der Unterschutzs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Matschke führt aus, dass es zu DDR-Zeiten keine Karten zu den Flächen der Naturdenkmäler gab.
Herr V. Behnke führt aus, dass es sich hierbei um Siedlerflächen im Thorstorfer Wald handelt, die teilweise noch im Privatbesitz sind.

Herr Kacprzyk gibt zu bedenken, dass das Südostufer des Santower Sees zur Gemarkung der Stadt Grevesmühlen gehört.

 

Sachverhalt: 

Der Landkreis NWM hat mit Schreiben vom 08.02.2016  die Gemeinde von der geplanten Aufhebung der Unterschutzstellung von Flächennaturdenkmalen im Landkreis NWM im Rahmen einer Sammelverordnung informiert und dies begründet (s. Anlagen). Der Entwurf der Sammelverordnung zur Aufhebung der Unterschutzstellung von Flächennaturdenkmalen im Landkreis NWM liegt in der Stadt Grevesmühlen, Bauamt, Haus 2, 1. OG, für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 14.03.2016 bis zum 15.04.2016 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

In der Gemeinde Warnow sind folgende Flächennaturdenkmale davon betroffen:

-          Quellmoor Thorstorf und

-          Teile der Weiden am Südostufer des Santower Sees.

 

Das „Quellmoor Thorstorf“ ist ein geschütztes Biotop gemäß §20 LNatG M-V (NWM 08954).

Die „Teile der Weiden am Südostufer des Santower Sees“ gehören jetzt zum FFH-Gebiet Santower See (DE2133-301).

 

Die Gemeinde hat die Möglichkeit im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abzugeben.

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung nimmt die Aufhebung der Unterschutzstellung von Flächennaturdenkmalen im Landkreis Nordwestmecklenburg zur Kenntnis. Eine Stellungnahme wird nicht als erforderlich erachtet.

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

 

Nein- Stimmen:

 

Enthaltungen:

 


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1878&TOLFDNR=25129&selfaction=print