16.03.2016 - 10 Breitbandausbau; Grundsatzbeschluss zur Bereits...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Das Breitbandkompetenzzentrum MV gemeinsam mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg beabsichtigt, die Gemeinde im Rahmen einer gemeindeübergreifenden Antragstellung zur Förderung des Breitbandausbaus zu berücksichtigen.

 

Weitere Kommunen, die dieser Auswahl angehören und die in einem Zuge mit der Gemeinde einen Breitbandausbau erfahren sollen, sind Klütz, Boltenhagen, Kalkhorst und Damshagen. Die Zusammenlegung dieser Gemeinden erfolgte aus fachlicher Sicht seitens des Breitbandkompetenzzentrums.

 

Diese Auswahl berücksichtigt die aktuelle Versorgungssituation sowie die Ergebnisse der Markterkundung, wonach kein Anbieter auf eigene Kosten den Ausbau in den betreffenden Gemeinden in absehbarer Zeit durchführen wird.

 

Das Breitbandkompetenzzentrum beabsichtigt die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens, mit dem die sog. Wirtschaftlichkeitslücke ermittelt werden soll. Es wird beabsichtigt, diese Wirtschaftlichkeitslücke mit öffentlichen Mitteln auszugleichen. Hierfür soll das Bundesprogramm „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie eine Kofinanzierung des Landes genutzt werden. Voraussichtlich ergibt sich im Ergebnis dessen ein Eigenanteil von 10 % für die Gemeinde.

 

Die Wirtschaftlichkeitslücke ist noch nicht bekannt, insofern kann auch keine verbindliche Aussage zu dem bei der Gemeinde zur Rede stehenden finanziellen Anteil getroffen werden. Bei einer Annahme von 3 T€/Haushalt Wirtschaftlichkeitslücke ergebe sich bespielhaft für Warnow bei 10%igem Eigenanteil ein Betrag von ca. 110 T€.

 

Das Ausbauziel ist eine flächendeckende Breitbandversorgung mit einem Angebot von 50 Mbit/s. Der Antrag soll bis Ende April gestellt werden. Dieser Grundsatzbeschluss ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Antrags für das Gemeindegebiet.

 

Dieser Beschluss erzeugt keine Bindungswirkung, da die finanziellen Auswirkungen noch nicht hinreichend bestimmt werden können. Die verbindliche Zusage der Gemeinde ist erst bei Vorliegen des finanziell konkreten Angebotes des ausführenden  Unternehmens sowie Fördermittelzusagen möglich.

 

 

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Beschluss:  

(löschen und überschreiben, wenn kein Beschluss gefasst)

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

 

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