17.05.2016 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34.1 der Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Prahler erläutert, dass aus bauordnungsrechtlicher Sicht die Planung nochmals geändert werden musste. Nach Abstimmung mit dem Landkreis ist eine erneute Auslegung erforderlich.

 

Frau Förster macht auch hierzu ausführliche Erläuterungen. Zur Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde schlägt das Planungsbüro vor, die Kompensationspunkte um 25 % zu senken. Dies wird begründet mit der stark veränderten Bodenstruktur und der Säuberung des historischen Gewässerverlaufs.

 

Herr Grote erkundigt sich, wie diese Ausgleichsmaßnahmen begründet sind.

 

Herr Prahler erklärt, dass Grünland zu Bauland wird und dafür Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden müssen. Die Kosten werden durch den Vorhabenträger getragen.

 

Frau Förster merkt an, dass die Stadt entscheiden muss, ob sie einer Reduzierung der Kompensationspunkte um 25 % zustimmt.

 

Sachverhalt:

 

Die Stadt Grevesmühlen hat das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34.1 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen und Anregungen vorgebracht. Die Öffentlichkeit hat im Beteiligungsverfahren Stellungnahmen abgegeben.

Es ergeben sich:

-zu berücksichtigende Stellungnahmen,

-teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und

-nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die keine abwägungserheblichen Belange beinhalten und somit zur Kenntnis genommen werden.

Die Zusammenfassung und die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Abwägungsvorschläge sind durch die Stadtvertretung zu beraten und zu entscheiden. Die Planunterlagen sind um die Ergebnisse der Abwägung zu ergänzen.

In Auswertung der vorliegenden und vorgeschlagenen Ergebnisse des Umlegungsverfahrens der Stadt Grevesmühlen (Stand Neuzuteilungsentwurf vom 22.03.2016) ergeben sich Änderungen des Planentwurfs. Die Abstimmung der Verwaltung mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen am 31.03.2016 hat ergeben, dass eine zweiwöchige Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Beteiligung der betroffenen Behörden für die beiden Änderungsbereiche festgelegt wurden.

Die Planunterlagen liegen vom 03.05.2016 bis zum 18.05.2016 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut und verkürzt aus. Eine Abwägung der Stellungnahmen aus diesem Verfahren kann derzeit noch nicht erfolgen. Der Abwägungsbeschluss wäre nach Abschluss des erneuten und verkürzten Beteiligungsverfahrens entsprechend zu ergänzen.

 

 

 

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Beschluss:  

 

1.Die während der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen und Anregungen der Öffentlichkeit im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB hat die Stadt Grevesmühlen unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag gemäß Anlage dargestellt, geprüft.

Es ergeben sich:

-zu berücksichtigende,

-teilweise zu berücksichtigende und

-nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Grevesmühlen zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage