07.11.2016 - 7.1 Öffentlich

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Wortprotokoll

 

Frau Scheiderer erläutert ausführlich das weitere Vorgehen. Dieser Tagesordnungspunkt birgt die Besonderheit, dass er sowohl öffentlich als auch nichtöffentlich abgehandelt werden muss. Im öffentlichen Teil ist durch die Stadtvertretung eine abschließende Sachverhaltsermittlung vorzunehmen. Diese darf nur auf Tatsachen oder Umständen beruhen, die innerhalb der Einspruchsfrist eingegangen sind. Weiterhin besitzt die Stadtvertretung ein Fragerecht gegenüber den in diesem Wahlprüfungsverfahren  Beteiligten. Die Beteiligten hingegen haben ein Antragsrecht. Im Anschluss folgt der nichtöffentliche Teil dieses Tagesordnungspunktes. Hier wird das Ergebnis der Sachverhaltsermittlung gewertet und es erfolgt die Beschlussfassung. Die Öffentlichkeit wird wieder hergestellt und der Beschluss bekanntgegeben. Frau Scheiderer betont, dass hier keine politische Entscheidung gefragt ist, sondern nur festgestellt werden muss, ob ein Wahlrechtsverstoß vorliegt.

 

Herr Bibow äußert sich verwundert, dass der Tagesordnungspunkt in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil unterteilt ist. In dieser Form wurde die Tagesordnung nicht von der Stadtvertretung bestätigt.

 

Frau Scheiderer erläutert diese gesetzliche Besonderheit. Vom Gesetzgeber ist es im Wahlprüfungsverfahren so vorgesehen, dass dieser Tagesordnungspunkt so durchzuführen ist.

 

Dr. Anderko legt die Anicht der CDU Fraktion dar. Zunächst ist festzustellen, dass der Stadtwahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 19.09.2016 bekanntgegeben hat, wie viele Stimmen auf die Bewerber entfallen sind und wer zum Bürgermeister gewählt wurde. Das endgültige Wahlergebnis wurde am 21.09.2016 in der Ostsee Zeitung öffentlich bekanntgemacht. Die CDU Fration begründet die Ablehnung des Einspruchs zunächst damit, dass im Wahllokal 008 die Schnellmeldung und das festgestellte endgültige Wahlergebnis mit den ausgezählten Stimmen übereinstimmt. Weiterhin hat die Überprüfung der Niederschriften und Ermittlungsprotokolle keine Hinweise auf Wahlfehler gebracht. Dr. Anderko führt weiterhin aus, dass alle Wahlhelfer hohe Einsatzbereitschaft bewiesen haben und spricht hierfür Lob und Dank aus. Er geht weiterhin darauf ein, dass bloße Vermutungen ohne konkrete Anzeichen für Wahlfehler keine Rechtfertigung für eine Neuauszählung sind. Die CDU Fraktion stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu.

 

Frau Münter sieht die Stellungnahme der CDU Fraktion bereits als Wertung des Sachverhalts.

 

Frau Kausch erklärt, dass die Fraktion Die Linke keinen Grund sieht den Einspruch abzulehnen und spricht sich für eine erneute Auszählung des Wahlbezirkes 008 aus. Die Problematik muss bis zum Ende geklärt werden, damit wieder Ruhe einkehrt.

 

Herr Baetke teilt mit, dass sich die SPD Fraktion den Äußerungen von Dr. Anderko anschließt. Weiterin vertritt er die Ansicht, dass sonst jedes Wahlergebnis in Frage gestellt wird.

Herr Schönfeldt ist der Ansicht, dass dem Einspruch Fakten fehlen. Durch bloße Vermutungen wird das weitere Vorgehen blockiert und die Demokratie mit Füßen getreten.

 

Der Bürgermeister merkt an, dass es sich jetzt endgültig um Bewertungen handelt. Er spricht sich dafür aus, die Nichtöffentlichkeit herzustellen und eine Entscheidung herbeizuführen.

 

Herr Scharnweber richtet an Herrn Wandel die Frage, worauf sein Einspruch basiert.

Herr Wandel teilt mit, dass alle Fakten im Einspruchsschreiben dargelegt sind. Seinen Informanten kann er nicht preisgeben.

 

Herr Böttcher fragt nach, ob es juristisch möglich ist, dass diese Person ihre Informationen bei einem Notar  nochmals wiederholt und der Notar dieses bestätigt. Auf diesem Weg wäre der Informant geschützt.

 

Frau Scheiderer teilt mit, dass dies möglich wäre. Es kommt aber nicht nur auf die Person an, sondern auch auf den Inhalt der Mitteilung. Die Mitteilung muss Fakten enthalten, die einen Verstoß gegen das Landes- und Kommunalwahlgesetz belegen, der geeignet erscheint  eine Änderung des Wahlergebnisses herbeizuführen.

 

In diesem Zusammenhang spricht Herr Böttcher einen ähnlichen Fall aus dem Jahr 2009 an.

 

Die Nichtöffentlichkeit wird um 19.05 Uhr hergestellt.