07.11.2016 - 3 Bericht des Bürgermeisters

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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister ergänzt zu seinem schriftlich ausgereichten Bericht:

 

  • Am 28.10.2016 fand die diesjährige Kulturnacht statt. Hierfür ein Dank an alle Akteure. Die weitere Umsetzung des Lichtkonzeptes ist gelungen. Die Auswertung der Kulturnacht findet am 21.11.2016 um 19.00 Uhr statt. Aus der „Nachtschicht“ der Kulturnacht ist eine Spende in Höhe von 587€ eingegangen. Auch hierfür wird ein Dank ausgesprochen. Wofür das Geld eingesetzt werden soll, wird noch abgestimmt. Auch im nächsten Jahr wird es eine Kulturnacht geben.
  • Am 11.11. um 11 Uhr 11 wird die Karnevalssaison eröffnet.
  • Am 13.11.2016 erfolgt anlässlich des Volkstrauertages die Kranzniederlegung. Treffpunkt ist um 10 Uhr auf dem Parkplatz an der Malzfabrik. Die Landrätin hat ihre Teilnahme zugesagt.
  • Am 25.11.2016 findet im Rahmen der Aktionswoche „Gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ von 10.00 bis 14.00 Uhr ein Vortragsseminar im Rathaussaal statt. Im Vorfeld wird am Rathaus ein Banner gehisst. Um Voranmeldung wird gebten.
  • Am 26.11.2016 findet ab 14.00 Uhr der diesjährige Kreinsdörper Adventsmarkt rund um die Kirche statt. Die Vorbereitungen laufen. Auch in diesem Jahr gibt es wieder traditionell Stollen und Wurst.
  • Am 30.11.2016 ist der letzte Arbeitstag des Bürgermeisters. Die Verabschiedung findet im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung statt. Hier erfolgt auch die Übergabe der Ernennungsurkunde und des Siegels an den neuen Bürgermeister.

 

Herr Bendiks spricht das Thema Kulturnacht an und berichtet von der Kulturnacht in Rehna. Für die Grevesmühlener Kulturnacht sieht er Verbesserungsbedarf.

 

Herr Scharnweber fragt nach, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn der neue Bürgermeister die Ernennungsurkunde durch die Stadtvertretung erhält.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass die heutige Tagesordnung nicht um diesen Punkt erweitert werden sollte, ohne zu wissen, wie die Entscheidung der Stadtvertretung ausfällt. Weiterhin ist ein Beschluss der Stadtvertretung für die Ernennung nicht notwendig, da der Bürgermeister durch Feststellung des Wahlergebnisses gewählt wurde. Die Ernennung ist ein reiner Verwaltungsakt. 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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