12.12.2016 - 12 Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2009

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Schönfeldt erkundigt sich, wie momentan der Zeitplan zur Erarbeitung der Jahresabschlüsse aussieht.

 

Der Bürgermeister informiert, dass derzeitig für eine kleine Gemeinde 4 Jahresabschlüsse vorbereitet werden. Die Fertigstellung soll noch in diesem Jahr erfolgen. Danach werden die Jahresabschlüsse für die Stadt Grevesmühlen für die Jahre 2010-2012 erarbeitet. Diese sollen noch vor der Sommerpause in der Stadtvertretung behandelt werden.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadtvertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2009 i. d. F. vom  23.11.2016 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks ist der Vorlage „Feststellung des Jahresabschlusses“ beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.2016 beschlossen, der Stadtvertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2009 zu empfehlen.

 

 

 

Reduzieren

Beschluss:  

Die Stadtvertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2009.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

20

Nein- Stimmen:

1

Enthaltungen:

1