12.12.2016 - 10 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 12.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Nancy Gehrke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Dr. Anderko kritisiert den hohen Verwaltungsaufwand für Kleinbeträge und bittet um Prüfung auf Vereinfachung.
Herr Prahler teilt mit, dass es gegenüber Bürgern eigentlich nicht zumutbar sei, solche Bescheide zu erstellen. Hier handelt es sich um ein Landesgesetz, welches umgesetzt werden muss. Die Verwaltung wird sich 2017 intensiv mit dieser Thematik beschäftigen. Aktuell gibt es ein Klageverfahren zur Beitragserhebung des Wasser- und Bodenverbandes. Das Ergebnis dieses Verfahrens sollte abgewartet werden, um im Anschluss an die Landesregierung heranzutreten und eine Lösung herbeizuführen.
Herr Baetke erkundigt sich, ob hier das Konnexitätsprinzip gilt.
Der Bürgermeister führt aus, dass die Aufwendungen der Verwaltung Bestandteil des Betrages sind, der bei den Bürgern eingefordert wird und somit der Grundsatz der Konnexität eingehalten ist.
Sachverhalt:
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der zu zahlende Beitrag an die Wasser- und Bodenverbände um 9.881,46 € erhöht. Diese Erhöhung resultiert zum einen aus der Einführung des Erschwernis*- und Rohrleitungsbeitrages (Mehraufwand in Höhe von 1.547,73 €) und zum anderen aus der Einführung des erhöhten Faktors auf alle versiegelten Flächen. Der Zuschlag für versiegelte Flächen hat sich von bisher 100 % auf 350 % erhöht.
*Der Erschwernisbeitrag wird von den Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten erhoben, dessen Grundstücke aufgrund ihrer Befestigung (z. B. Gebäude- und Wegeflächen, u. ä.) einen schnelleren Wasserabfluss verursachen.
Mit Schreiben vom 16. August 2016 hat der Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben-Küste mitgeteilt, dass sich der Beitrag für das Jahr 2017 um 600 € erhöhen wird (Einführung des Zuschlages für versiegelte Flächen).
Der Gebührensatz erhöht sich wie folgt:
- 1,59 € für Flächen unter 1 ha (derzeit 1,12 €)
- 9,97 €/ha für Flächen über 1 ha (derzeit 7,99 €/ha).
Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36,5 kB
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180,4 kB
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