29.11.2016 - 11 Kostenspaltungsbeschluss für die Erhebung von S...

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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Die Straßenbeleuchtung wurde in der betreffenden, auf der als Anlage zu diesem Beschluss beigefügten Lageplan näher gekennzeichneten Straße, erneuert. Die anderen Teileinrichtungen sind unverändert. Um die anteiligen Straßenbaubeiträge für die Straßenbeleuchtung jetzt erheben zu können, ist dieser Beschluss erforderlich. Eines Abschnittsbildungsbeschlusses bedarf es nicht, da die Abgrenzung dieser Innerortsstraße eindeutig in der Örtlichkeit zu erkennen ist.

 

 

 

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Beschluss:  

Für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die erfolgte Erneuerung der Straßenbeleuchtung der Anlage Siebenmorgen I, bestehend aus einem Teilabschnitt der Straße „Siebenmorgen“ und der „Burdenowstraße“ wird für die getrennte Abrechnung dieser Teileinrichtung eine Kostenspaltung gemäß § 6 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Grevesmühlen beschlossen.  

 

Dr. Anderko erklärt sich für befangen und nimmt nicht an der Abstimmung teil.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1859&TOLFDNR=27494&selfaction=print