29.11.2016 - 10 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di, 29.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Nancy Gehrke
Wortprotokoll
Herr Prahler spricht sich dafür aus, dass eine andere Regelung zur Erhebung der Gebühren gefunden werden muss. Hierzu besteht auch Gesprächsbedarf mit dem Städte- und Gemeindetag.
Herr Baetke schließt sich der Meinung von Herrn Prahler an.
Sachverhalt:
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der zu zahlende Beitrag an die Wasser- und Bodenverbände um 9.881,46 € erhöht. Diese Erhöhung resultiert zum einen aus der Einführung des Erschwernis*- und Rohrleitungsbeitrages (Mehraufwand in Höhe von 1.547,73 €) und zum anderen aus der Einführung des erhöhten Faktors auf alle versiegelten Flächen. Der Zuschlag für versiegelte Flächen hat sich von bisher 100 % auf 350 % erhöht.
*Der Erschwernisbeitrag wird von den Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten erhoben, dessen Grundstücke aufgrund ihrer Befestigung (z. B. Gebäude- und Wegeflächen, u. ä.) einen schnelleren Wasserabfluss verursachen.
Mit Schreiben vom 16. August 2016 hat der Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben-Küste mitgeteilt, dass sich der Beitrag für das Jahr 2017 um 600 € erhöhen wird (Einführung des Zuschlages für versiegelte Flächen).
Der Gebührensatz erhöht sich wie folgt:
- 1,59 € für Flächen unter 1 ha (derzeit 1,12 €)
- 9,97 €/ha für Flächen über 1 ha (derzeit 7,99 €/ha).
Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36,5 kB
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180,4 kB
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