29.11.2016 - 6 Haushaltssatzung/Haushaltsplan der Stadt Greves...

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Wortprotokoll

 

Herr Schönfeldt äußert sich positiv zur Schulentwicklungsplanung und spricht die Stabilisierung der Einwohnerzahlen an. Er äußert sich kritisch zum Jahresfehlbetrag und merkt an, dass die Maßnahmen für das Haushaltssicherungskonzept immer weniger werden. Herr Schönfeldt sieht noch Einsparpotenzial. Er hinterfragt, warum im Stellenplan für das Jahr 2017 0,75 VBE mehr enthalten sind.

 

Herr Prahler sichert eine Antwort auf die Frage von Herrn Schönfeldt zur nächsten Stadtvertretung zu. Weiterhin betont er, dass Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept 2011 auch einen weiterführenden Effekt haben.

 

Herr Bühring merkt positiv an, dass trotz negativem Haushalt die freiwilligen Aufgaben, wie

z. B. die Unterstützung der Vereine auch weiterhin geleistet werden können.

 

Herr Schönfeldt spricht an, dass sich der Zugriff auf Rücklagen gesetzlich geändert hat und erkundigt sich, ob es dadurch zu einer Verschlechterung kommt.

 

Frau Stoffregen erläutert, dass nach den neuen gesetzlichen Grundlagen sich zwar die Bestimmungen ändern, wie bei Rücklageentnahmen zu verfahren ist, jedoch kann derzeit nicht abgeschätzt werden, ob und wie es sich im städtischen Haushalt auswirkt.

 

Dr. Anderko spricht den Stichtag 31.08. und erkundigt sich, ob durch die Verwaltung auch eine Ergebnisvorschau zum Jahresende erstellt wird.

 

Herr Prahler teilt mit, dass keine unterjährige Bilanzierung vorgenommen wird, da jährlich ein Nachtragshaushalt vorbereitet wird. Eine unterjährige Bilanzierung würde auch keine zusätzlichen Erkenntnisse bringen.

 

Frau Stoffregen geht in diesem Zusammenhang auf die Gemeindehaushaltsverordnung ein.

 

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2017 aufgestellt.

 

Die Fachausschüsse haben den Entwurf des Haushaltsplanes in ihrer gemeinsamen Sitzung am 20. Oktober 2016 diskutiert und die Notwendigkeit der im Finanzhaushalt ausgewiesenen Investitionsvorhaben abgewogen.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.

 

Dem Haushaltsplan liegen die Wirtschafts- und Finanzpläne der kommunalen Unternehmen bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen sind. Gemäß § 72 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Zustimmung der Vertreter der Stadt in den Aufsichtsräten zu den Kreditaufnahmen an die Genehmigung der Stadtvertretung gebunden.

 

 

 

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Beschluss:  

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2017.

 

Die Stadtvertretung nimmt von den beigefügten Wirtschafts- und Finanzplänen der kommunalen Gesellschaften Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Grevesmühlen in den Aufsichtsräten dieser Gesellschaften, den ausgewiesenen Kreditrahmen zur Durchführung der Investitionsprogramme 2017 zuzustimmen.     

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

9

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage