29.11.2016 - 5 Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2017 für das stä...

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Wortprotokoll

 

Herr Schönfeldt erkundigt sich zum geplanten Baubeginn für die Baumaßnahme Schulstraße/ Kirchstraße.

 

Herr Prahler teilt mit, dass momentan die offiziellen Genehmigungen eingeholt werden. Mit dem Ingenieurbüro ist noch abzustimmen, welcher Bauabschnitt 2017 vorzunehmen ist.

 

Herr Baetke spricht die kleinteiligen Maßnahmen für das Jahr 2017 an und wünscht eine kurze Erläuterung hierzu, da wohl schon viele Anträge für das kommende Jahr vorliegen.

 

Herr Prahler erläutert, dass seit Jahren 200.000€ für kleinteilige private Maßnahmen in den Haushalt eingestellt werden. Im Jahr 2016 gab es so viele Anträge, dass auch die Mittel für das Jahr 2017 so gut wie ausgereizt sind.

 

 

 

 

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2017 aufgestellt.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert. Außerdem liegen das aktuelle Maßnahmenprogramm und der Sachstandsbericht des Sanierungsträgers bei.

 

Mit der Reform des Gemeindehaushaltsrechts haben die Kommunen nach § 64 Absatz 2 auch für ihre städtebaulichen Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 des Baugesetzbuches eine Sonderrechnung zu führen. Die Kommune hat nach § 45 KV M-V für Sondervermögen eine Haushaltssatzung und gemäß § 46 KV M-V einen Haushaltsplan zu erstellen. Hierzu wurde durch das Innenministerium eine Ergänzung zum Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung herausgegeben, die sich speziell auf die bilanzielle Behandlung des städtebaulichen Sondervermögens im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR-MV) bezieht.

 

Die Gemeinde ist verpflichtet, aus der vom Sanierungsträger erstellten Zwischenabrechnung die Eröffnungsbilanz abzuleiten und ein doppisches Rechnungswesen zu entwickeln. Dem wurde mit Vorlage dieses Haushaltsplanes/dieser Haushaltssatzung Rechnung getragen.

 

 

 

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Beschluss:  

Die Stadtvertretung beschließt  die  Haushaltssatzung  und den Haushaltsplan 2017 für   das

Städtebauliche Sondervermögen der Stadt Grevesmühlen „Altstadt“ einschließlich Maßnahmenprogramm  für das Jahr 2017.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

9

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1859&TOLFDNR=27463&selfaction=print