24.11.2016 - 5 Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2017 für das stä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2017 aufgestellt.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert. Außerdem liegen das aktuelle Maßnahmenprogramm und der Sachstandsbericht des Sanierungsträgers bei.

 

Mit der Reform des Gemeindehaushaltsrechts haben die Kommunen nach § 64 Absatz 2 auch für ihre städtebaulichen Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 des Baugesetzbuches eine Sonderrechnung zu führen. Die Kommune hat nach § 45 KV M-V für Sondervermögen eine Haushaltssatzung und gemäß § 46 KV M-V einen Haushaltsplan zu erstellen. Hierzu wurde durch das Innenministerium eine Ergänzung zum Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung herausgegeben, die sich speziell auf die bilanzielle Behandlung des städtebaulichen Sondervermögens im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR-MV) bezieht.

 

Die Gemeinde ist verpflichtet, aus der vom Sanierungsträger erstellten Zwischenabrechnung die Eröffnungsbilanz abzuleiten und ein doppisches Rechnungswesen zu entwickeln. Dem wurde mit Vorlage dieses Haushaltsplanes/dieser Haushaltssatzung Rechnung getragen.

 

Herr Prahler gibt Erläuterungen dazu:

In die Altstadtsanierung wurde bereits fast 70 Mill. Euro investiert. Das zuständige Ministerium ist der Auffassung, dass die Stadtsanierung in GVM abgeschlossen ist und erwartet eine Abrechnung, d.h. es können nicht mehr viele Objekte umgesetzt werden. Es gibt jedoch noch folgende  große Baustellen:

-          Blockbereichsplanung Seestraße

-          Kirchstraße und

-          Sparkassenplatz (Parkdeck)

Die stadteigenen Gebäude sind zu 100% saniert. Der private Gebäudebestand ist hingegen nicht vollständig saniert. Förderzusagen für kleinteilige private Maßnahmen können nur noch für 2018 vergeben werden, da für 2017 bereits alles schon mit Verträgen besetzt ist.

Die Stadt ist trotz Antragstellung nicht weiter im Förderprogramm. Daher gibt es auch für 2017 keine Fördermittel.

Herr Baetke erkundigt sich, ob sich die Stadt um Fördermittel bemüht.

AW Herr Prahler:  Die Stadt stellt nach wie vor Förderanträge. Es wird zudem stetig  versucht andere Förderquellen zu nutzen, wie z.B. EFRE-Mittel.

 

 

 

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Beschluss:  

Die Stadtvertretung beschließt  die  Haushaltssatzung  und den Haushaltsplan 2017 für   das

Städtebauliche Sondervermögen der Stadt Grevesmühlen „Altstadt“ einschließlich Maßnahmenprogramm  für das Jahr 2017.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

9

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1857&TOLFDNR=27486&selfaction=print