14.11.2016 - 8 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt G...

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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow erklärt, dass die in der Verbandsversammlung beschlossenen Erhöhungen der Verbandsumlage an die Grundstückseigentümer weiter zu reichen sind, da die Stadt hier nur als Inkassobehörde fungiert. Der hiermit verbundene Verwaltungsaufwand wird über die einkalkulierte Verwaltungsgebühr gedeckt. Vertreter der Stadt Grevesmühlen in den WBV ist derzeit Herr Pawlowski.

 

In der Diskussion wird deutlich, dass die Umlage mit viel Ärger und Aufwand verbunden ist, da es sich überwiegend um Kleinbeträge handelt und die Bescheide jährlich neu zu versenden sind, da sich die an den Verband zu zahlende Umlage jährlich ändert. Außerdem tragen die Kommunen das Ausfallrisiko. Es stellt sich die Frage, ob das in Mecklenburg-Vorpommern gewählte Modell noch zeitgemäß ist.

 

Sachverhalt:

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der zu zahlende Beitrag an die Wasser- und Bodenverbände um 9.881,46 € erhöht. Diese Erhöhung resultiert zum einen aus der Einführung des Erschwernis*- und Rohrleitungsbeitrages (Mehraufwand in Höhe von 1.547,73 €) und zum anderen aus der Einführung des erhöhten Faktors auf alle versiegelten Flächen. Der Zuschlag für versiegelte Flächen hat sich von bisher 100 % auf 350 % erhöht.

 

*Der Erschwernisbeitrag wird von den Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten erhoben, dessen Grundstücke aufgrund ihrer Befestigung (z. B. Gebäude- und Wegeflächen, u. ä.) einen schnelleren Wasserabfluss verursachen.

 

Mit Schreiben vom 16. August 2016 hat der Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben-Küste mitgeteilt, dass sich der Beitrag für das Jahr 2017 um 600 € erhöhen wird (Einführung des Zuschlages für versiegelte Flächen).

 

Der Gebührensatz erhöht sich wie folgt:

 

-          1,59 € für Flächen unter 1 ha (derzeit 1,12 €)

-          9,97 €/ha für Flächen über 1 ha (derzeit 7,99 €/ha).

 

Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

 

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Beschluss:  

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Stepenitz-Maurine und Wallensteingraben-Küste.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1855&TOLFDNR=27355&selfaction=print