14.11.2016 - 7 Haushaltssatzung/Haushaltsplan der Stadt Greves...

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Wortprotokoll

Frau Lenschow erläutert die wichtigsten Eckdaten des Haushaltsplanes und geht auf die größten Investitionsmaßnahmen 2017 ein. Sie weist darauf hin, dass der Stellenplan zur Stadtvertretung überarbeitet wird. Außerdem berichtet sie über den Stand hinsichtlich der Anfrage von Herrn Pagels zu den Microsoft-Lizenzen.

 

Auf die Frage von Herrn Grote zu den Entgeltstufen wird auf den Tarifvertrag verwiesen.

 

Herr Schiffner stellt fest, dass das Eigenkapital durch den Fehlbetrag reduziert wird. Hinsichtlich der Stabilisierung der Einwohnerzahlen sei es von erheblicher Bedeutung, Bauplätze auszuweisen.

 

Außerdem wird festgelegt, dass zur Erläuterung der Unternehmensentwicklung die GeschäftsführerInnen der beiden Tochtergesellschaften zu den kommenden Sitzungen einzuladen sind.

 

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2017 aufgestellt.

 

Die Fachausschüsse haben den Entwurf des Haushaltsplanes in ihrer gemeinsamen Sitzung am 20. Oktober 2016 diskutiert und die Notwendigkeit der im Finanzhaushalt ausgewiesenen Investitionsvorhaben abgewogen.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.

Dem Haushaltsplan liegen die Wirtschafts- und Finanzpläne der kommunalen Unternehmen bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen sind. Gemäß § 72 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Zustimmung der Vertreter der Stadt in den Aufsichtsräten zu den Kreditaufnahmen an die Genehmigung der Stadtvertretung gebunden.

 

 

 

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Beschluss:  

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2017.

Die Stadtvertretung nimmt von den beigefügten Wirtschafts- und Finanzplänen der kommunalen Gesellschaften Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Grevesmühlen in den Aufsichtsräten dieser Gesellschaften, den ausgewiesenen Kreditrahmen zur Durchführung der Investitionsprogramme 2017 zuzustimmen.     

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1855&TOLFDNR=27354&selfaction=print