18.10.2016 - 5 Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow macht einige Ausführungen zum Haushaltssicherungskonzept. Dieses muss fortgeschrieben werden. Für das Jahr 2017 gibt es zwei Maßnahmen. Die Sondernutzungssatzung soll angepasst werden und des weiteren erfolgt eine Anpassung der Pachten für Einzelgärten, Hof- und Arrondierungsflächen. Durch die beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen konnten bisher 1,2 Mio. € eingespart werden.

 

Zum Thema Sondernutzungssatzung erkundigt sich Herr Baetke, ob die Gebühr, die durch Moor-Design erhoben wird, in der überarbeiteten Satzung enthalten ist.

 

Herr Prahler teilt mit, dass momentan noch privatrechtliche Verträge geschlossen werden, dies aber in die Satzung eingearbeitet werden soll.

 

Weiterhin spricht Herr Baetke Einsparungen für Strom u.ä. für die städtischen Gebäude an und erkundigt sich, ob hier noch Einsparungen möglich sind. Als Beispiel nennt er die automatische Stromabschaltung in der Sport- und Mehrzweckhalle.

 

Herr Prahler informiert, dass es keine großen Einsparpotenziale für Strom oder Heizung mehr gibt. Einsparmöglichkeiten werden umgehend umgesetzt.

 

Herr Baetke spricht in diesem Zusammenhang den Beratungsraum im Vereinshaus an und teilt mit, dass die Heizung dort auch bei Nichtnutzung des Raumes ständig läuft. Vielleicht kann hier Abhilfe geschaffen werden.

 

Herr Prahler merkt an, dass sich eine Regelungstechnik nicht rechnen würde. Eventuell können die Nutzer mit Hilfe eines Schildes daran erinnert werden die Heizung beim Verlassen des Beratungsraumes abzudrehen.

 

Herr Krohn erscheint um 16.38 Uhr, somit sind 8 von 9 Ausschussmitgliedern anwesend.

 

Frau Kausch spricht die Reduzierung der Reinigungsleistungen an den Schulen an und erkundigt sich, ob die Schulen mit dieser Einsparung zufrieden sind.

 

Herr Prahler teilt mit, dass die Grundschule Fritz Reuter Lehrmittel einsparen möchte und die Reinigungsleistungen wieder erhöht werden sollen. Die Grundschule am Ploggensee und die Schule Am Wasserturm sind zufrieden mit der Reduzierung der Reinigungsleistungen.

 

Herr Schönfeldt erkundigt sich, ob zwei Maßnahmen ausreichend sind, um eine Haushaltsgenehmigung zu erhalten.

 

Frau Lenschow informiert, dass aus ihrer Sicht eine Haushaltsgenehmigung mit zwei neuen Maßnahmen in der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes möglich ist. Ein Problem kann sich nur dadurch ergeben, dass die Jahresabschlüsse nicht alle rechtzeitig fertiggestellt werden können. 

 

 

 

Sachverhalt:

Gemäß § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.        

 

 

 

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Beschluss:  

Die Stadtvertretung beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Grevesmühlen für das Jahr 2017 und die Finanzplanjahre 2018 bis 2020.       

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1853&TOLFDNR=27079&selfaction=print