12.09.2016 - 10 Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfah...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 12.09.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schulz äußert seine Bedenken in Bezug auf die Größe der geplanten Verkaufsfläche, da es sich um eine Erweiterung von über 20% handelt. Hierzu erinnert er an das Einzelhandelsgutachten.
Herr Scharnweber äußert sich positiv zu dem Bauvorhaben und spricht in diesem Zusammenhang das geplante Wohngebiet Neu Degtow West an. Er befürwortet den Beschluss.
Sachverhalt:
Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke liegen im unbeplanten Innenbereich der Stadt Grevesmühlen und sind im Flächennutzungsplan als „Gewerbliche Baufläche“ dargestellt. Zur Realisierung der Vorstellungen des Vorhabenträgers ist eine Überplanung der Fläche durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB erforderlich. Der Flächennutzungsplan ist ebenfalls zu ändern.
Auf der Grundlage des § 12 BauGB hat die Gemeinde auf Antrag eines Vorhabenträgers über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.
Das Einzelhandelskonzept der Stadt Grevesmühlen von Mai 2013 besagt grundsätzlich, dass spätestens mit dem Bebauungsplan Nr. 37 „Einzelhandel am Bahnhof“ und der damit verbundenen Ansiedlung von MARKANT und ALDI der Bedarf an Verkaufsraumfläche in Grevesmühlen vollständig abgedeckt bzw. überdeckt ist.
Gemäß Punkt 4.5.1 des Einzelhandelskonzeptes sollen sich aber bereits am Markt befindliche Betriebe unter Beachtung der städtebaulichen Zielsetzungen auch künftig weiter entwickeln und sich an die in ihrer Branche maßgeblichen Rahmenbedingungen anpassen können, um im regionalen Wettbewerb bestehen zu können. Soweit dies innerbetrieblich eine Expansion in „zentrenrelevante“ Kern- oder Randsortimente zur Folge hat, soll dies bei einer Erweiterung >20 % gutachterlich geprüft werden (s. EHK S. 85, Punkt 4.5.5).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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