12.09.2016 - 15 Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2012...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadtvertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss des  Städtebaulichen  Sondervermögens  „Altstadt“ der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2012 gemäß § 3a KPG geprüft.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.06.2016 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.          

 

 

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Beschluss:  

Die Stadtvertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2012.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

21

Nein- Stimmen:

1

Enthaltungen:

1


 

 

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