12.09.2016 - 18 Berufung eines IT-Sicherheitsbeauftragten

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Schönfeldt erkundigt sich, ob die Sicherheit durch die Berufung eines IT-Sicherheitsbeauftragten ausreichend ist.

 

Der Bürgermeister führt aus, dass die Lösung des Zweckverbandes elektronische Verwaltung M-V aus jetziger Sicht die sicherste und kostengünstigste Variante ist.

 

Sachverhalt:

Mit zunehmender Digitalisierung der Verwaltung, neuen (digitalen) Angeboten für die Bürgerinnen und Bürger und dem damit steigendem Schutzbedarf der zu verarbeitenden Daten entstehen auch neue Anforderungen an Mitarbeiter, Hard- und Software.

Ein IT-Sicherheitsbeauftragten (ITSB) kann auf Grund seines Spezialwissens zu vielfältigen it-sicherheitstechnischen Anforderungen, die z.B. durch zunehmende Bedrohungen durch das Internet und die dazu erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der eigenen IT-Infrastruktur, unterstützen.

Die Hauptaufgabe des IT-Sicherheitsbeauftragten besteht darin die Unternehmensleitung bei der Wahrnehmung deren Aufgaben bezüglich der IT-Sicherheit zu beraten und bei deren Umsetzung zu unterstützen.

Im Hinblick auf die Einhaltung bestehender und neuer Gesetze wie das Datenschutzgesetz M-V, eGovernmentgesetz M-V, Sicherheits- und Ordnungsgesetz M-V, Richtlinie zur Förderung der elektronischen Verwaltung in M-V, Landesverwaltungsverfahrensgesetzes M-V und den daraus resultierenden Anforderungen zur Verarbeitung und Schutz der Daten sollte ein ITSB berufen werden. Hinzukommen zukünftige Richtlinien und Anforderungen zur Anbindung an Netze des Landes M-V und des Bundes sowie zur Übertragung von Daten für die IT-Sicherheitskonzepte nach BSI IT-Grundschutz erstellt, geprüft und fortgeführt werden müssen.

 

Der Zweckverband elektronische Verwaltung in M-V (ego-mv) bietet die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines ITSB.

 

 

 

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Beschluss:  

Die Stadtvertretung beschließt die Bestellung eines IT-Sicherheitsbeauftragten und der Inanspruchnahme eines ITSB über den Zweckverband elektronische Verwaltung M-V. 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

22

Nein- Stimmen:

1

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage