30.08.2016 - 19 Vertrag über die Erbringung und gemeinsamen Dur...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di, 30.08.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Zur Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele können Städte und Gemeinden auf der Grundlage des § 11 BauGB städtebauliche Verträge abschließen.
Die Stadt beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Neu Degtow West“ mit der Zielstellung der Neuausweisung von Wohnbauland zur Absicherung des Wohnbedarfs in der Stadt Grevesmühlen. Der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 41 wurde von der Stadtvertretung am 02.11.2015 gefasst mit dem Ziel in Ergänzung der bereits vorhandenen Wohnsiedlung in Neu Degtow ein Einfamilienhausgebiet zu schaffen.
Der Vertrag ist erforderlich, da sich nicht alle Grundstücke im Eigentum der Stadt Grevesmühlen befinden und der Vertragspartner diese im Vorfeld nicht an die Stadt veräußern möchte. Der Vertragspartner ist jedoch bereit, sich jeweils anteilig an den anfallenden Kosten zu beteiligen.
Beschluss:
1.Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt den beiliegenden Vertrag
über die Erbringung und gemeinsame Durchführung städtebaulicher Planungen
gemäß § 11 BauGB sowie von Verwaltungsleistungen im Zusammenhang mit de
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Neu Degtow West“ der Stadt
Grevesmühlen laut Anlage.
2.Der Bürgermeister wird beauftragt mit dem Vertragspartner den Vertrag laut Anlage
abzuschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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