30.08.2016 - 5 1. Nachtragshaushaltssatzung/Nachtragshaushalts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Frau Lenschow macht einige Erläuterungen zum Nachtragshaushalt der Stadt Grevesmühlen und geht auf die wesentlichen Punkte näher ein.

 

Herr Schönfeldt spricht die Pro-Kopf-Verschuldung an und fragt nach, wie die zukünftigen Entwicklungen sind.

 

Frau Lenschow erläutert, dass früher oder später die Kassenkreditlinie unumgänglich sein wird. Momentan sind die Zinssätze für Investitionen sehr gering, so dass dies auch genutzt werden sollte.

 

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen des § 48 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen sowie bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

 

Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.      

 

 

 

Reduzieren

Beschluss:  

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Grevesmühlen für das Jahr 2016.             

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage