29.08.2016 - 9 Beschluss einer Straßenreinigungssatzung für di...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Umweltausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 29.08.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
Wortprotokoll
Frau Scheiderer erläutert die wesentlichen Änderungen der Satzung.
Herr Bauer ist der Meinung, dass in der Satzung unter §4 auch enthalten sein sollte, dass nicht bewachsene Seitenstreifen von Unkraut freizuhalten sind. Weiterhin sollte der Einsatz von Salz untersagt werden. Auch der Einsatz von Chemikalien sollte gänzlich verboten werden. Die Formulierungen könnten etwas präziser sein.
Es wird vereinbart, dass zu der Präzisierung eine Zuarbeit durch Herrn Uhle und Herrn Bauer erfolgt.
Sachverhalt:
Im Zuge der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts für die Stadt Grevesmühlen sollten auch die Gebühren für die Inanspruchnahme der Straßenreinigung in der Stadt neu kalkuliert und angepasst werden. Dabei fiel auf, dass sowohl das komplette Kehrnetz als auch die zu Grunde liegenden Satzungen einer grundlegenden Überarbeitung bedurften.
Dieser Beschlussvorlage ist als Ergebnis der Überarbeitung der Entwurf einer neuen Straßenreinigungssatzung inklusiver der Anlagen 1 und 2 als Synopse beigefügt. Neue Passagen sind in der Satzung und den zugehörigen Anlagen ROT dargestellt, zu streichende Teile GESTRICHEN. Die in den Anlagen 1 und 2 ORANGE unterlegten Straßen waren in der Vorgängerversion doppelt enthalten.
Zur Veranschaulichung des geplanten Straßennetzes, welches zukünftig durch den Bauhof der Stadt Grevesmühlen gereinigt werden soll, ist der Anlage die Kopie eines Stadtplans zu entnehmen, in der das geplante Straßenpflegenetz in GRÜN eingezeichnet ist. Die Planung des Reinigungsnetzes wurde mit der Bauhofleiterin Frau Harder abgestimmt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27,5 kB
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2
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16,9 kB
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3
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18,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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