25.08.2016 - 8 Vertrag über die Erbringung und gemeinsamen Dur...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

  

Herr Prahler erläutert die Beschlussvorlage. Die Stadt ist nicht Eigentümer sämtlicher Flächen. Ca. 27 % sind im Fremdeigentum. Die Kosten, wie Verwaltungspauschale etc, werden dementsprechend aufgeteilt.

Es wird noch einen Vertrag zum Grundstücksverkauf geben.

 

Sachverhalt: 

Zur Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele können Städte und Gemeinden auf der Grundlage des § 11 BauGB städtebauliche Verträge abschließen.

Die Stadt beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Neu Degtow West“ mit der Zielstellung der Neuausweisung von Wohnbauland zur Absicherung des Wohnbedarfs in der Stadt Grevesmühlen. Der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 41 wurde von der Stadtvertretung am 02.11.2015 gefasst mit dem Ziel in Ergänzung der bereits vorhandenen Wohnsiedlung in Neu Degtow ein Einfamilienhausgebiet zu schaffen.

Der Vertrag ist erforderlich, da sich nicht alle Grundstücke im Eigentum der Stadt Grevesmühlen befinden und der Vertragspartner diese im Vorfeld nicht an die Stadt veräußern möchte. Der Vertragspartner ist jedoch bereit, sich jeweils anteilig an den anfallenden Kosten zu beteiligen.

 

 

 

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Beschluss:  

 

1.Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt den beiliegenden Vertrag

über die Erbringung und gemeinsame Durchführung städtebaulicher Planungen

gemäß § 11 BauGB sowie von Verwaltungsleistungen im Zusammenhang mit de

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Neu Degtow West“ der Stadt

Grevesmühlen laut Anlage.

2.Der Bürgermeister wird beauftragt mit dem Vertragspartner den Vertrag laut Anlage

abzuschließen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

9

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage