25.08.2016 - 5 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Kühl vom BSK Planungsbüro aus Mölln stellt den aktuellen Stand zum B-Plan Nr. 29 vor.

Die Beteiligung wurde durchgeführt. Es sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen. Unter anderem forderte der Landkreis, den Ursprungsplan ebenfalls in der neuen Planung darzustellen.

Es wurden Lärmkontingente verschoben, um die erforderlichen Nachtwerte einhalten zu können.

 

Herr Schulz mahnt an, dass die Erschließung über den Vielbecker Weg/Bleicher Berg nicht geeignet ist und erneut über eine Teileinziehung nachgedacht werden müsste.

 

Herr Reppenhagen stellt fest, dass diese Problematik unabhängig vom B-Plan behandelt werden muss. Die neue Anbindung „Am Baarssee“ sollte Abhilfe schaffen.

 

Der Bürgermeister berichtet, dass diesbezüglich in der letzten Woche ein Termin stattgefunden habe. Faktisch kann man schon jetzt eine deutliche Reduzierung des LKW-Verkehrs feststellen. Es ist aber weiterhin angestrebt eine Lösung zu finden, z.B. durch eine Teileinziehung oder eine Einbahnstraßenregelung.

 

Herr Schulz macht deutlich, dass er der Änderung des Bebauungsplans nur zustimmen könne, wenn hierzu zufriedenstellende Lösung gefunden und verbindlich sei.

 

Sachverhalt:

Die Stadt Grevesmühlen hat das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am Aufstellungsverfahren beteiligt. Die Öffentlichkeit hatte ebenfalls Gelegenheit Anregungen und Stellungnahmen abzugeben. Während der öffentlichen Auslegung vom 29.10.2015 bis zum 30.11.2015 sind keine Anregungen /Stellungnahmen eingegangen.

Die Erkenntnisse aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren fließen in die Erarbeitung der Entwurfsunterlagen ein.

 

 

 

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Beschluss:  

1.     Die während der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 hat die Stadt Grevesmühlen unter Beachtung des

Abwägungsgebotes geprüft. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurden keine Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht.

Für die Abwägung  ergeben sich

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende und

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

2

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage