22.08.2016 - 9 Feststellung des Jahresabschlusses für das Städ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Lenschow erläutert, dass der Ergebnishaushalt auch in 2013 Null ist. Das Eigenkapital 2 Mio. Euro beträgt. Der Finanzhaushalt ist ausgeglichen. Im Jahr 2013 wurde nur wenige Investitionen durchgeführt, da kaum Fördermittel bewilligt wurden. Es wurden 2 D4-Objekte verkauft, insgesamt ist der Haushalt ausgeglichen. Auch für 2013 hat der Rechnungsprü-fungsauschuss den Bestätigungsvermerk erteilt.  

 

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadt für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres des städtebauliche Sondervermögens „Altstadt“ der Stadt Grevesmühlen einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss für das städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ der Stadt Grevesmühlen zum 31.Dezember 2013 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem Prüfungsvermerk  zusammengefasst; welche dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Stadtvertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

 

 

 

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Beschluss:  

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2013 i. d. F. vom 06.06.2016.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage