22.08.2016 - 7 Feststellung des Jahresabschlusses für das Städ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Lenschow erläutert, dass der Jahresabschluss aus der Zwischenabrechnung des Sanierungsträgers erstellt wurde. Der Ergebnishaushalt als Besonderheit im städtebaulichen Sondervermögen immer Null ist. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresab-schluss geprüft mit dem Hinweis, dass nur eine eingeschränkte Belegprüfung möglich war. Der Bestätigungsvermerk aber erteilt wurde.

 

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadt für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres des städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ der Stadt Grevesmühlen einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss für das städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2012 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Stadtvertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

 

 

 

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Beschluss:  

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2012 i. d. F. vom 27.05.2016.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage